5A_108/2010: Vetorecht des Miteigentümers iSv ZGB 647d f. setzt eine geschützte Rechtsposition voraus (amtl. Publ.)

Der Eigentümer einer Stockwerkeigentumseinheit, der in seiner Einheit ein Restaurant betreibt und dafür mit Duldung der anderen Eigentümer auch eine Terrasse vor dem Restaurant nutzt , focht den Beschluss der Eigentümergemeinschaft an, bestimmte Umgebungsarbeiten vorzunehmen. Er begründete die Klage damit, dass der Restaurantbetrieb durch die Umgestaltung eingeschränkt werde und wegen eines Blumentrogs zwei Tische mit 8 Sitzplätzen weniger aufgestellt werden könnten; er habe gegen einen solchen Beschluss ein VEtorecht. Die Klage wurde durch das OGer BE in zweiter Instanz abgewiesen. Das BGer weist die Beschwerde ab. Die Terrasse steht als Teil des Bodes von Gesetzes wegen (ZGB 712b II 1) im gemeinschaftlichen Eigentum aller Stockwerkeigentümer; ein Sonderrecht des Beschwerdeführers bestand daher nicht. - Auf bauliche Massnahmen sind ZGB 647c ff.anwendbar, und zwar auch dann, wenn eine bauliche Massnahme ausschliesslich dem Interesse eines einzelnen Stockwerkeigentümers dient. Durch eine solche Interessenlage werden ZGB 647c ff. nicht unanwendbar, doch erscheint eine entsprechende bauliche Massnahme aufgrund der Interessenlage eher als luxuriöse Massnahme iSv ZGB 647e. Vorliegend ging es um ein Vetorecht gegen die Umgebungsgestaltung. Ein Vetorecht setzt zunächst bei nützlichen bauliche Massnahmen voraus, dass der Gebrauch oder die Nutzung der Sache zum bisherigen Zweck erheblich und dauernd erschwert oder unwirtschaftlich gemacht wird (ZGB 647d II); und bei luxuriösen bauliche Massnahmen, dass der nicht zustimmenden Stockwerkeigentümers in seinem Nutzungs- und Gebrauchsrecht dauernd beeinträchtigt wird, ohne dass die übrigen Stockwerkeigentümer ihm für eine bloss vorübergehende Beeinträchtigung Ersatz leisten und seinen Kostenanteil übernehmen (ZGB 647e II). Strittig war, ob das Vetorecht zusätzlich voraussetzt, dass der betroffene Miteigentümer eine geschützte Rechtsposition innehat. Das BGer bestätigt dies: "Dabei bedürfen Gebrauch und Nutzung von gemeinschaftlichen Teilen - wie hier - durch ein…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Rechtsprechung , Bge (amtl. Publ.)

Erschienen 11. Mai 2010 auf http://www.swissblawg.ch.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

WEG: Einbau eines Treppenlifts muss unter bestimmten Voraussetzungen geduldet werden

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 30. April 2009 — Der Einbau eines Treppenlifts ist eine bauliche Veränderung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes. Es handelt sich weder um ei…

4A_288/2011; 4A_290/2011: mangelhafte Information der GV vor Sanierungsharmonika verletzt OR 732a - Anfechtbarkeit (amtl. Publ.)

swissblawg | 22. März 2012 — OR 732a hat folgenden Wortlaut: 1 Wird das Aktienkapital zum Zwecke der Sanierung auf null herabgesetzt und anschliessend wieder…

I 725/06: Anspruch auf bauliche Massnahmen in den Wohnungen beider Eltern (amtl. Publ.)

swissblawg | 30. März 2008 — Strittig war, ob Hilfsmittel für die Selbstsorge nach HVI Anhang Ziff. 14.01, 14.04 und 14.05 in einer zweiten Wohnung, in der der…

Liechtenstein: Direkte Demokratie künftig ohne Vorbehalt?

Rechtsanwalt Martin Steiger | 9. Februar 2012 — Das Fürstentum Liechtenstein kennt ähnlich wie die Schweiz viele Elemente der Direkten Demokratie. Im Gegensatz zur Schweiz ste…

5A_222/2007: Auslegung eines StWEG-Reglements (amtl. Publ.)

swissblawg | 28. Februar 2008 — Strittig war im entschiedenen Fall das Quorum, mit welchem die StWEG einer baulichen Änderung eines zu alleiniger Nutzung ausgesch…

Zur Verlängerung von Massnahmen nach Art. 59 Abs. 4 StGB

strafprozess | 26. Januar 2009 — Das Bundegericht stellt in einem zur BGE-Publikation vorgesehenen Urteil (BGer 6B_838/2008 vom 08.01.2009) klar, was bereits au…

1C_86/2007: Natelsendeantenne ausserhalb der Bauzone (RPG 24; amtl. Publ.)

swissblawg | 14. November 2007 — Gemeinde Sool (GL) gegen Swisscom Mobile AG: Swisscom plant, an einem bestehenden Rundfunk-Antennenmast in Trogsiten Natel-Sendege…

Bgh Drucker Plotter: BGH: Drucker und Plotter - Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungs…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 11. Februar 2008 — 1. Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten. 2. Ist nach der…

Behördliche Anordnung: Mieter muss bauliche Maßnahme in seiner Wohnung dulden

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 17. Juli 2009 — Muss der Vermieter aufgrund einer behördlichen Anordnung oder rechtlichen Verpflichtung bauliche Maßnahmen in der Wohnung durch…

4A_720/2011: Voraussetzungen der Anerkennungsverweigerung iSv LugÜ 34 Ziff. 3 (amtl. Publ.)

swissblawg | 30. April 2012 — Das BGer präzisiert die Voraussetzungen der Anerkennungsverweigerung eines ausländischen Urteils nach aLugÜ 27 III/LugÜ 34 Ziff. 3…

5A_108/2010 (06.04.2010)
SR 210 Art. 712b A. Inhalt und Gegenstand / II. Gegenstand (Schweizerisches Zivilgesetzbuch)
SR 210 Art. 647c C. Gemeinschaftliches Eigentum / I. Miteigentum / 5. Bauliche Massnahmen / a. Notwendige (Schweizerisches Zivilgesetzbuch)
SR 210 Art. 647e C. Gemeinschaftliches Eigentum / I. Miteigentum / 5. Bauliche Massnahmen / c. Der Verschönerung und Bequemlichkeit dienende (Schweizerisches Zivilgesetzbuch)
SR 210 Art. 647d C. Gemeinschaftliches Eigentum / I. Miteigentum / 5. Bauliche Massnahmen / b. Nützliche (Schweizerisches Zivilgesetzbuch)