5,93 Euro/Stunde brutto sind zu wenig

Das Sozialgericht Berlin hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass ein Stundenlohn von 5,93 Euro brutto pro Stunde derart niedrig sei (weniger als Sozialhilfe für einen alleinstehenden Hilfeempfänger), dass Arbeitslose einen derart dotierten Job nicht annehmen müssen und folglich bei Ablehnung auch keine Sanktionen der Arbeitsagenturen statthaft seien. Das Sozialgericht verwies zur Untermauerung auf das Grundrecht der Menschenwürde, das Sozialstaatsgebot und das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Ich pflichte Herrn RA Wüst bei, der dieses Urteil wie folgt in seinem Arbeitsrechtsblog kommentierte: "Eine begrüssenswerte Entscheidung, denn die so genannten "working poor" helfen niemanden; vor allem nicht den betroffenen Arbeitslosen." Gefunden via Arbeitsrechtsblog.de. Hinweis: nicht rechtskräftig

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Themen: Job , Sozialgericht Berlin

Erschienen 3. März 2006 auf http://www.feder-und-paragraph.de.

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