52 Wochen zahlen, 50 bekommen?

Eine interessante Passage in den AGB von McFit (Hervorherbung nicht im Original): 1.2. Antrag Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an McFit zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit McFit. McFit kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt McFit das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande. Also: Für bis zu zwei Wochen in der Vergangenheit zahlen, ohne eine Gegenleistung bekommen zu haben? Für 52 Wochen zahlen (Mindestlaufzeit 12 Monate, vgl. "5.1. Erstlaufzeit / Verlängerung"), 50 Wochen das Studio nutzen? Zumindest auf jemanden, der kein AGB-Spezialexperte ist, könnte das möglicherweise etwas eigenwillig, wenn nicht sogar überraschend wirken. Update: Ok, o…

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Erschienen 25. Juni 2011 auf http://herrschendemeinung.de/.

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