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50-Euro-Abmahnung passiert den Bundesrat

am 12.03.2007 von LBR-Blog

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums ist am Freitag im Bunderat beraten worden. Der Entwurf geht der Länderkammer insbesondere im Hinblick auf den geplanten Richtervorbehalt bei Auskunftsansprüchen gegenüber Dritten allerdings nicht weit genug. Die Bundesregierung wird zu den Bedenken nun Stellung nehmen müssen, bevor der Entwurf im Bundestag weiter beraten wird.Unbeanstandet blieb dagegen der geplante § 97a UrhG zur Deckelung der Abmahngebühren, obwohl bei dieser Vorschrift die Probleme vorprogrammiert sind. Das lässt denn auch die Erläuterung zum Gesetzesentwurf durchblicken:Absatz 2 beschränkt den Ersatzanspruch für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit nur unerheblicher Rechtsverletzung auf 50 Euro, sofern die Rechtsverletzung nicht im geschäftlichen Verkehr begangen wurde. Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr ist jede wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Markt, die der Förderung eines eigenen oder fremden Geschäftszwecks zu dienen bestimmt ist. Der Begriff des geschäftlichen Verkehrs ist weit auszulegen.Will heißen: Wer etwa bei eBay oder auf einer Seite mit Werbebannern eine Urheberrechtsverletzung begeht, der kommt nicht in den Genuss der Regelung.Nun wird es noch schwammiger:Erfasst werden von Absatz 2 zudem nur Urheberrechtsverstöße in einfach gelagerten Fällen mit nur einer unerheblichen Rechtsverletzung. Einfach gelagert ist ein Fall dann, wenn er nach Art und Umfang ohne größeren Arbeitsaufwand zu bearbeiten ist, also zur Routine gehört. Eine unerhebliche Rechtsverletzung erfordert ein geringes Ausmaß der Verletzung in qualitativer wie quantitativer Hinsicht, wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Die Erstattung der Abmahnkosten beschränkt sich in diesem Fall auf 50 Euro. Dieser Betrag schließt Steuern und Auslagen …

Bundesrat : Die 100 Euro Abmahnung ab Sommer 2008? - Bundesrat stellt keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses bei Beratung über das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums!

MEDIEN INTERNET und RECHT / Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums - BT-Drs. 16/8783 In dem Gesetzgebungsverfahren über das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums hat der Bundesrat in seiner 844. Si…

Neuregelung zu Abmahnungen im UrhR

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Der Deutsche Bundestag (BT) hat am 11.04.2008 das Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums verabschiedet und damit unter anderem auch eine gravierende Neuregelung zu Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen beschlossen. Der Gesetzgeber beabsi…

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

auchRecht.de / Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vorgelegt, mit welchem u.a. die Richtlinie 2004/48/EG (Durchsetzungsrichtlinie) umgesetzt werden soll. Damit soll “durch…

Die Crux mit den 100 Euro Abmahnungen

medien-gerecht / Eine wesentliche Verbesserung zum Schutze der Verbraucher sollte bei der gestrigen Verabschiedung des Gesetzes zum Schutze des Geistigen Eigentums die Begrenzung der Abmahngebühren auf 100 Euro, die ein Anwalt dem Schädiger in Rechnung stel…

Nr. 35 - Abmahngebührendeckelung im Urheberrecht

Willkommen bei joora.de / Hallo liebe Leserinnen und Leser des Weblog von joora.de! Gerade ist der aktuelle PodCast-Nr. 35 von joora.de online. Urlaubsbedingt werden an den kommenden drei Sonntagen keine neuen PodCasts erscheinen. Erst am 16. September 2007 ersheint der PodCa…

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

IP|Notiz / Der Bundesrat hat das o.g. Gesetz nun durchgewunken. Ein Inkrafttreten des Gesetzes, das unter anderem die neue 100 Euro - Abmahnung vorsieht, ist bis zum 1.8.08 denkbar. § 97a -Abmahnung (1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines ge…

Die Abmahnung – mit Anwaltskosten von maximal 100,00 Euro?

Prof. Dr. jur. Dieter Nennen / Die Abmahnung dient dazu, Streitigkeiten über Unterlassungspflichten nach erfolgten Verletzungshandlungen ohne Inanspruchnahme der Gerichte zu regeln. Sie ist auch im Urheberrecht ein anerkanntes und legitimes Mittel zur außergerichtlichen Beendigu…

Abmahnkosten: 50 Euro

LAWgical / Nach einem Regierungsentwurf zu § 97a Abs. 2 UrhG soll der Ersatz von erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes für eine erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Verletzung…

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RA Lampmann, RA Behn, RA Rosenbaum, RA Ziegelmayer

Blog der Kanzlei Lampmann, Behn & Rosenbaum zum Thema Onlinerecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und zu ähnlichen Rechtsgebieten vor allem auch für User der eBay-Plattform

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