50.000 Eur durch Enkeltrick erbeutet…

Es ist kaum zu glauben, aber der sogeannante Enkeltrick klappt immer wieder:

Ein Mann hat am vergangenen Donnerstagabend mit dem sogenannten Enkeltrick eine in Bockenheim wohnende 79 Jahre alte Frankfurterin um 50.000.- € geprellt.

Nach Angaben der Seniorin hatte sie gegen 17.45 Uhr den Anruf eines Mannes erhalten, der sie durch geschicktes Hinterfragen schließlich davon überzeugen konnte, dass er der Cousin “Alfred” sei. Der Anrufer gab vor, für die Anzahlung einer Eigentumswohnung dringend Bargeld zu benötigen, andernfalls müsse er 18.000.- Euro Strafe zahlen. In einer kaum zu überbietenden Dreistigkeit bat der Täter zunächst um 13.000.- Euro, im weiteren Verlauf des Gesprächs dann 30.000.- Euro und schließlich 50.000.- €. Nachdem die Frau sich bereit erklärte hatte das Geld zu besorgen, bat sie der Täter mit einem Taxi zur Bank zu fahren. Er selbst wolle anschließend vor der Haustür warten, um das Geld in Empfang zu nehmen. Weisungsgemäß begab sich die Seniorin daraufhin zu einer Bankfiliale, ließ sich trotz der Bedenken des Bankangestellten die geforderte Geldsumme auszahlen und fuhr wieder nach Hause. Dort erschien wenig später statt des vermeintlichen Cousins ein von ihm “beauftragter” Bekannter, der das Geld in Empfang nehmen wollte. Zunächst weigerte sich die Geschädigte die Geldsumme zu übergeben, da sie keinem Fremden Geld geben wolle, ließ den Unbekannten deshalb vor der Tür stehen und begab sich zu ihrer Wohnung. Dort angekommen rief “Alfred” wieder an und erklärte der 79-Jährigen, dies habe alles seine Richtigkeit, sie solle den Mann ruhig in ihre Wohnung lassen und ihm das Geld dort übergeben. Also tat die Seniorin wie ihr aufgetragen wurde und ließ den Unbekannten in ihre Wohnung. Dort erhielt dieser das Geld und quittierte auf einem Umschlag. Offenbar reichte dem Täter seine Beute nicht, denn er fragte die 79-Jährige, ob sie denn nicht auch noch Schmuck und Wertgegenstände im Hause hätte. Als die Geschädigte ve…

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Themen: Polizei , Frankfurt , Betrug , § 263 Stgb , Taxi
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 26. April 2010 auf http://www.sokolowski.org/.

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