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§ 5 UrhRG gilt bis 31.12.2008

am 22.11.2006 von http://log.handakte.de/

Am 16.11.2006 ist das 5 UrhRG ist in Kraft getreten. Die für den Bereich der elektronischen Medien wichtigste Änderung dürfte die folgende Änderung sein:
“In § 137 wird die Angabe “31.12.2006″ durch die Angabe “31.12.2008″ ersetzt.
Konsequenz ist, dass § 52a UrhG (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung), …

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§ 52a UrhG bleibt bis Ende 2008 in Kraft

LAWgical / Am 16.11.2006 ist das 5. Gesetz zur Änderung des Urheberrechts in Kraft getreten. Die für den Bereich der elektronischen Medien wichtigste Änderung dürfte die folgende sein: In § 137 wird die Angabe 31. Dezember 2006 durch die Angabe 31. De…

Follow-up: Änderung des § 52a UrhG in Kraft getreten

JIPS News / Die Verlängerung des § 52a UrhG (siehe JIPS-Nachricht vom 04.12.2008) bis zum 31.12.2012 ist im BGBl Nr. 56 vom 10.12.2008 verkündet worden. Sie ist einen Tag nach Verkündung, also am 11.12.2008 in Kraft getreten.…

Neu in Kraft

strafprozess / Am 1. Januar 2008 sind folgende Bestimmungen in Kraft getreten: Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, Änderung vom 16. Dezember 2005 ( SR 311.0); AS 2007 4791 (Handelsregisterstrafbestimmung). Schweizerisches Strafgesetzbuch vom…

Das Jahressteuergesetz 2009 und die „Börsenpflichtblätter“

Unternehmensrechtliche Notizen / … sollten eigentlich nichts miteinander zu tun haben. Aber an versteckter Stelle des Gesetzentwurfs (hier in der Fassung durch den Finanzausschuss) findet sich ein Art. 35, der zu § 46 Abs. 4 WpHG bestimmt: die Angabe “bis zum 31.Dezember 20…

Verlängerung um vier Jahre: Zitatrecht für Unterricht und Forschung bleibt vorerst erhalten

LEGALIT.de / § 52a UrhG (Urheberrechtsgesetz) wird bis zum 31. Dezember 2012 verlängert: Nach der heutigen Zustimmung des Bundesrates ist es auch künftig zulässig, kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus…

Urheberrecht: Intranet-Regelung geht in die Verlängerung

Telemedicus / Erneut steht eine Änderung des UrhG an. Diesmal geht es um den § 52a UrhG („Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung“), der (gemäß § 137k UrhG) nur noch bis zum 31. Dezember 2008 gilt. Politiker und Interessenvertre…

Kein Markenschutz für “FUSSBALL WM 2006″

Rechtblog / Die FIFA hatte für die Bezeichnung “Fussball WM 2006 und “WM 2006″ für über 850 Waren oder Dienstleistungen Markenschutz beantragt. Dieser Markenschutz hätte für die Weltmeisterschaft 2006 erhebliche Auswirkungen auf die Werb…

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