5 Gründe, warum juristische Blogs Chancen in Deutschland haben – eine Replik
Auf den ersten Blick könnte man meinen, juristische Blogs – auch „Lawblogs“ oder „Blawgs“ genannt – hätten sich in Deutschland
mittlerweile etabliert. Auf jurablogs.de, dem wohl umfassendsten Verzeichnis deutschsprachiger Blawgs, sind derzeit über 390 von
ihnen gelistet. Unter den Autoren finden sich neben Rechtsanwälten auch Professoren, Verbandsjuristen, Syndizi, Referendare und
Studierende.
Trotzdem ist die tatsächliche Relevanz juristischer Blogs in Deutschland noch gering. In der Rechtswissenschaft beispielsweise
spielen sie bisher praktisch keine Rolle, im Medienbetrieb sind sie eine Randerscheinung. „In Deutschland fehlen qualifizierte
Blogger“, konstatierte die jüngst. Es drängt sich der Eindruck auf, dass deutsche
Befindlichkeiten – und insbesondere die Befindlichkeiten deutscher Juristen – einem Erfolg der „Blawgosphäre“, wie er zum Beispiel in
den USA zu beobachten ist, im Weg stehen könnten. Keine Chancen für die deutsche Blawgosphäre?
Zeit für einen optimistischen Zwischenruf – Zeit, 5 Gründe zu nennen, warum juristische Blogs Chancen auch in Deutschland haben:
1. Blogs als Marketingveranstaltungen
Obwohl durchaus auch Professoren, Verbandsjuristen, Syndizi, Referendare und Studierende bloggen, setzt sich das Gros der hiesigen
Lawblogger aus Rechtsanwälten zusammen. Und der wohl größte Teil dieser Rechtsanwälte bloggt letztendlich vor allem aus einem Grund:
Um Werbung für sich und ihre Arbeit zu machen.
Das ist für sich genommen nichts Schlimmes, sondern legitim. Allerdings führt dieser Zustand momentan noch zu Limitierungen der
Blawgosphäre. Marketing, insbesondere klassisches Marketing, ist in weiten Teilen zunächst Einbahnstraßenkommunikation. Blogs aber
sind vom Ansatz her eigentlich auf den Dialog ausgerichtet. Wo lediglich „klassisches Marketing“ durch die Veröffentlichung von
Pressemeldungen oder von Beiträgen im Stil von Newslettertexten per Blog betrieben wird – und dies ist in der anwaltlichen
Blawgosphäre nicht selten der Fall –, werden die mit dem Bloggen verbundenen Chancen nicht genutzt.
Es wäre jedoch falsch deshalb anzunehmen, dass Blawgs grundsätzlich ungeeignet für das Anwaltsmarketing wären. Denn Blogs haben ihren
„Proof of Concept“ in dieser Hinsicht längst erbracht, ihre Tauglichkeit für das anwaltliche längst bewiesen. Ein Blawg kann sowohl für das Marketing mit Blick auf ein
bestimmtes Themengebiet genutzt werden, als auch eher für ein „personal Branding“ des Bloggenden.1 Zwar wird nicht jeder Anwalt das
Zeug zu einem guten Blogger haben. Aber auch nicht jeder Anwalt ist zum Beispiel auch ein guter Vortragender und Referent. Jeder tut,
was er kann, und die wenigsten können alles.
2. Großkanzleien engagieren sich kaum
Bloggen – und insbesondere „gutes“ Bloggen – erfordert einen nicht zu unterschätzenden Aufwand. Es kommt nicht nur auf qualitativ we…
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