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4C.137/2006: Schadensbeweis

am 27.02.2008 von http://vasella.blogspot.com/

Das BGer hatte zu entscheiden, welche Tatsachen noch Gegenstand des Schadensbeweises bilden; konkret leitete die Klägerin einen Schaden aus der Missachtung bestimmter Bedingungen eines Aktienkaufvertrags (SPA) ab.Strittig war, ob der Schaden bereits mit dem Nachweis des Fehlens des Kaufpreises für die H.-Aktien im Vermögen der Kläger infolge der angeblichen Missachtung einer vertraglichen Pflicht zur Abwicklung des SPA durch die Beklagten als grundsätzlich dargetan betrachtet werden muss oder ob zum primären Schadensbeweis auch gehört, dass die Kaufpreisforderung bei zumutbaren Anstrengungen mit einem Vorgehen gegen die F. Inc. bzw.die L. uneinbringlich ist.Welche Elemente im Einzelfall erstellt sein müssen, dass der Eintritt eines Schadens im Vermögen des angeblich Geschädigten als bewiesen betrachtet werden kann, und damit als zum Gegenstand des vom angeblich Geschädigten zu erbringenden Schadensbeweises zu zählen sind, stellt - wie die damit eng verquickte Frage der Beweislastverteilung - eine nach den Gesichtspunkten der Billigkeit und Angemessenheit zu entscheidende Frage dar (...). Als Entscheidhilfe kann im Einzelfall namentlich dienen, was nach Gesetz oder allgemeiner Lebenserfahrung die Regel und was die Ausnahme ist, konkret ob der Eintritt eines Schadens im Vermögen einer Partei …

142 StGB und sein (Eventual-)Vorsatz

RA J. Melchior, Wismar / Heute bei einem Hamburger Amtsgericht - es ging um den Vorwurf Unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB). Bekanntlich ein reines Vorsatzdelikt, also nicht fahrlässig begehbar. Der Vorsatz muss sich also auch auf den Eintritt eines…

BGH: In eigener Sache... - Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für eine Abmahnung außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene Telefonwerbung) verlangt werden kann.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für eine Abmahnung außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene Telefonwerbung) verlangt werden kann. 2. Zwar gehören zu den bei einer Schädigung gemäß §§ 8…

Zurückbehaltungsrecht bei Mobbing - Mobbinghandlungen müssen konkret benannt sein

andreas-buschmann.net / Arbeitsplatzkonflikte und Mobbing machen krank. Schreibt der Arzt wieder gesund, stellt sich für die Konfliktbetroffenen oft die Frage, wie sie sich verhalten sollen. Nicht selten ist die Befürchtung allzu gerechtfertigt, das Mobbing werde nach der…

Zurückbehaltungsrecht bei Mobbing - Mobbinghandlungen müssen konkret benannt sein

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Beweislast für erfolgte Zahlungen

Recht und Gesetz / Der BGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wer bei einer Nachnahmesendung die Beweislast für eine erfolgte Zahlung zu tragen hat. Sachverhalt Die Klägerin hatte Waren für rund 1.500 EUR per Nachnahme über einen Spediteur und dessen Subu…

Das “AGB-Haftungsauschluss Extrem” Gewinnspiel!

Law on the Blog / Auszug aus den AGB der Fa. UPC: §18 (1) Gegenüber Unternehmern haftet UPC für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern sie diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Die Haftung für leich…

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