4A_522/2011: Interessenkonflikt wegen Doppelorganschaft Mutter/Tochter: kein Organisationsmangel iSv OR 731b, aber ev. Schadenersatz

In einem offenbar seit längerem andauernden Konflikt (vgl auch das Urteil 4A_164/2011) zwischen einer Gesellschaft A einerseits, die mit ca. 47% an der Gesellschaft B beteiligt ist, und der Gesellschaft B andererseits hatte die A verlangt, es sei der Gesellschaft B ein Sachwalter iSv OR 731b I Ziff. 2 zu bestellen, mit der Aufgabe, im Namen die Gesellschaft B in ihrer Eigenschaft als Aktionärin einer Tochter Ansprüche gegen die VR-Mitglieder/die GL der Tochter zu prüfen und durchzusetzen, weil die Tochter auf eine Darlehensrückforderung verzichtet habe. Aus Sicht der Vorinstanzen - zuletzt des OGer ZH - fehlte jedoch ein Organisationsmangel iSv OR 731b. Die Klägerin wandte ein, der Organisationsmangel liege darin, dass sich der VR der Gesellschaft B in Bezug auf allfällige Verantwortlichkeitsansprüche gegen die Organe der Tochter in einem Interessenkonflikt befinde, weil bestimmte Verwaltungsräte der Gesellschaft B auch im Verwaltungsrat der Tochtergesellschaft vertreten seien. Daher sei der Verwaltungsrat der Gesellschaft B handlungsunfähig. Das BGer geht davon aus, dass ein Organisationsmangel vor allem darin liegen könne, dass die zwingend vorgeschriebenen Mitglieder der Organe fehlen (z.B. des VR nach OR 712 I), der mangelnden Unabhängigkeit bzw. Befähigung der Revisionsstelle (v.a. OR 727b und OR 728) oder der Nichterfüllung der gesetzlichen Wohnsitzerfordernisse (OR 718 IV und OR 730 IV), aber auch dann, wenn ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ nicht mehr handlungsfähig ist. Im Fall eines aus einer Doppelorganschaft resultierenden Interessenkonflikts liegt jedoch kein Organisationsmangel iSv OR 731b: Bei ungenügender Wahrnehmung der Gesellschaftsinteressen der Beschwerdegegnerin stünde vielmehr eine Rechtsverletzung zur Diskussion, die allenfalls Schadenersatzansprüche nach sich ziehen könnte. Im Verzicht des Verwaltungsrates der Beschwerdegegnerin, gegen die Verwaltungsräte der Tochtergesellschaft eine Verantwortlichkeitsklage nach Art. 754 OR zu erheben, könne nämlich unter Umständen eine schädigende Handlung gegenüber der Muttergesellschaft liegen, weil s…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Rechtsprechung , Eigenschaft

Erschienen 30. Januar 2012 auf http://www.swissblawg.ch.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

5A_415/2011: keine analoge Anwendung von OR 731b für ausländische Konkursmasse ohne Anerkennung des Konkursdekrets, Bestellung ein…

swissblawg | 3. November 2011 — Das vorliegende Urteil des BGer ist im Nachgang des Zusammenbruchs der Lehman Brothers ergangen. Auf den damaligen Niederländisch…

4A_412/2011: Deadlock bei Zweimann-AG; gerichtliche Einsetzung einer Revisionsstelle statt Auflösung (amtl. Publ.)

swissblawg | 9. Juni 2012 — Das Bundesgericht hebt ein Urteil des Präsidenten des HGer SG in einem Auflösungsverfahren (OR 731b) betr. eine AG ohne Revisionss…

4A_729/2011: Mindestmitgliederzahl bei der Genossenschaft begriffsbestimmend; Auflösung bei Unterschreitung (amtl. Publ.)

swissblawg | 23. Juni 2012 — Das BGer äussert sich nach dem Entscheid 4A_412/2011 (amtl. Publ.; vgl. unseren Beitrag) im vorliegenden Urteil erneut zu OR 731b …

4A_74/2012: Pflichtwidrigkeit der Darlehensgewährung durch die Mutter- an die Tochtergesellschaft

swissblawg | 14. September 2012 — Das BGer schützt ein Urteil des HGer AG, in dem dies die Haftung aus Verantwortlichkeit bejaht hatte. Vorgeworfen wurde einem VR-M…

Rechtsprechung Von Durchgriff: 4A_160/2009: Schiedsklausel bei Durchgriff

swissblawg | 22. September 2009 — Das BGer hielt fest, dass im Fall eines Durchgriffs durch eine Gesellschaft auf einen Aktionär (zB die Muttergesellschaft) der Akt…

Betriebsstätte Oder Tochtergesellschaft: EU-Niederlassung oder EU-Tochtergesellschaft?

Blickpunkt Recht & Steuern | 23. Februar 2006 — Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs darf es steuerlich keinen Unterschied machen, ob ein Unternehmen in einem anderen EU…

Abspaltung Beteiligung Beispiel: Down-stream-Abspaltung der Beteiligung an der Tochtergesellschaft in die Tochtergesellschaft

iusmapsBLOG | 22. November 2008 — Eine Muttergesellschaft hält eine 100%-Beteiligung an ihrer Tochtergesellschaft. Diese 100%-Beteiligung an der Tochtergesellschaft…

US.Klagen – Verteidigungsstrategie

USA Recht | 1. März 2010 — Schafft die negative Feststellungsklage einer Inländischen Muttergesellschaft die örtliche Zuständigkeit für eine Klage der a…

Abspaltung zur Aufnahme gegen Anteilsgewährung an die abspaltende Gesellschaft (§ 1 Abs 2 Z 2 SpaltG)

iusmapsBLOG | 3. Februar 2012 — Die G** Ph** GmbH beabsichtigt, ihren Betrieb unter Zurückbehaltung von Liegenschaften, Beteiligungen und Immaterialgüterrechten i…

Gmbhg Englisch: Übersetzung von § 35 und § 37 GmbHG ins Englische

RA Andreas Fischer | 10. November 2010 — Translation of Passages of the German Limited Liability Act (GmbHG) As of Nov. 10, 2010 § 35 Vertretung der Gesellschaft (1) Die G…

SR 220 Art. 728 IV. Aufgaben / 1. Pr�fung (Bundesgesetz betreffend die Erg�nzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (F�nfter Teil: Obligationenrecht))
SR 220 Art. 754 A. Haftung / III. Haftung für Verwaltung, Geschäftsführung und Liquidation (Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht))
SR 220 Art. 731b (Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht))
4A_164/2011 (10.11.2011)
4A_522/2011 (13.01.2012)
SR 220 Art. 712 II. Organisation / 1. Präsident und Sekretär (Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht))
SR 220 Art. 727b II. Anforderungen an die Revisionsstelle / 1. Bei ordentlicher Revision (Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht))
SR 220 Art. 718 V. Vertretung / 1. Im Allgemeinen (Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht))
SR 220 Art. 730 V. Gemeinsame Bestimmungen / 1. Wahl der Revisionsstelle (Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht))
SR 220 Art. 756 B. Schaden der Gesellschaft / I. Ansprüche ausser Konkurs (Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht))