4A_450/2007: Verstoss gegen den formellen ordre public (IPRG 190 II e)?
am 31.01.2008 von http://vasella.blogspot.com/Das BGer lässt die Frage offen, ob das Verhalten ein Schiedsrichters gegen IPRG 190 II lit. e verstösst (Verstoss gegen den formellen ordre public), wenn der Schiedsrichter einer Partei zuerst zugesteht, Dokumente zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen mit geschwärzten Stellen einzureichen, diesen Dokumenten dann aber ohne vorherige Warnung und nur wegen der Schwärzung jeden Beweiswert abspricht.Die Wortwahl des BGer lässt nicht eindeutig erkennen, ob es sich dazu obiter äussern wollte:Il nest pas nécessaire dexaminer si et, dans laffirmative, sous quel angle, le comportement dun tribunal arbitral pourrait être sanctionné, qui consisterait à autoriser une partie à produire une pièce caviardée, puis à la débouter, sans avertissement préalable, au seul motif que le caviardage ôterait toute force probante à la pièce en question. On peut notamment laisser …
Einlaßkontrolle bei den Nomads
Motorradrecht / Sieben Stunden lang haben am Sonnabend Polizisten jeden kontrolliert, der auf die Hells-Angels-Feier am Markgrafendamm wollte. schreibt heute morgen Werner Kurzlechner im Tagesspiegel. Es ging um eine Geburtstagsparty anläßlich des achtjährigen…
gleich zum Strafverteidiger
Das Immobilienrechtsblog / Unser Mandant wurde bei einem Immobiliendeal geleimt. Der Gegner sollte sich dabei unter anderem um den Kredit kümmern und den Verkäufer vermitteln. Noch am Tag des Notartermins erzählt der Gegner, dass die Finanzierung stehe und die Bank bereits…
Regierung lässt umstrittene Nacktscanner testen
Reuters | Inlandsnachrichten / Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung lässt in den nächsten Wochen die umstrittenen Körperscanner testen. Dabei solle geprüft werden, ob Waffen entdeckt werden könnten, ohne dass ein Nacktbild von den untersuchten Flugg&aum…
Verstoss gegen das Handyverbot bei Nutzung eines Mobiltelefons als Navigationsgerät
Kreuzberger Verkehrsrecht / Das OLG Köln (81 SS OWI 49/08) hat entschieden: Benutzt ein Kraftfahrer sein Mobiltelefon während der Fahrt als Navigationsgerät, liegt ein Verstoss gegen § 23 I a StVO vor. § 23 I a StVO ist weit auszulegen. (Aus den Gründen: …Der Begr…
Die Erledigung der Hauptsachen im Verwaltungsprozess
chris.blog » Jura / Die in der ZPO nur unvollständig geregelte Erledigung der Hauptsache ist dem Referendar mittlerer Art und Güte bestens vertraut. Wer wie ich kurz vor den schriftlichen Prüfungen erschrocken feststellt, dass Erledigungen auch im Verwaltungsprozessr…
Traumjob Jurist?
Jurabilis / Im Umfeld eines oberflächlichen Artikels zum Boom [der Popularität der Juristenausbildung] durch Gerichtsshows hält die Rheinische Post eine Liste mit 20 besonders gefragten Berufen bereit. Mit dabei: der Rechtsanwalt mit einem angeblichen Ei…
