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4A_441/2007: Kein Unterhalt nach Auflösung des Konkubinats

am 07.02.2008 von http://vasella.blogspot.com/

Zwei russische Staatsangehörige lebten in Genf im Konkubinat. Nachdem der eine Partner, Vater des gemeinsamen Kindes, die Beziehung beendet hatte, klagte die Mutter (erfolglos) auf Herausgabe eines Vermögensverzeichnisses und auf Feststellung, dass beide ein «concubinage qualifié» gebildet hatten und dass sich der Beklagte verpflichtet habe, ihr eine «soutien stable pour lavenir» zu sichern. Vor BGer war die Rechtsnatur des Konkubinats strittig.Ein Konkubinat kann als einfache Gesellschaft betrachtet werden, wenn beide Partner gemeinsam dazu beitragen, im Rahmen einer häuslichen Gemeinschaft ihre gemeinsame Bedüfnisse zu decken. Die Klägerin machte geltend, es liege hier eine einfache Gesellschaft vor mit dem Ziel, den Unterhalt zu sichern, und zwar über die Dauer der Verbindung hinaus. Dem widerspricht das BGer auf der Grundlage der festgestellten Tatsache, dass der Beklagte alleine für den Unterhalt der Familie aufgekommen war:On discerne mal en quoi lentretien de la demanderesse, depuis la fin de sa vie commune avec le défendeur, pourrait encore répondre à un but commun à ces deux personnes; il semble au contraire que le défendeur ny ait plus aucun intérêt et que ce but soit désormais particulier à la demanderesse. Le contrat de société ne peut donc guère comporter, actuellement encore, une obligation dentretien en faveur de cette partie.Das Verhalten des Beklagten war, so das BGer, nach Treu und Glauben nicht so zu verstehen, dass er der Klägerin einen Unterhalt garantiert habe. Die Klägerin hatte geltend gemacht, eine intelligente und gut ausgebildete Frau würde ihre Erwerbstätigkeit nicht für die Familie aufgeben, ohne auf eine gewisse Absicherung zu vertrauen.In …

Schwellenwert der Gebührenordnung

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Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

Heinicke und Kollegen / (Urteil des BGH vom 21.4.2004, Aktenzeichen XII ZR 326/01) Ein Landkreis gewährte dem Vater des Beklagten Sozialhilfe und macht gegen das einzige 1939 geborene Kind Unterhaltsansprüche geltend. Der Vater der Beklagten war im Zweiten Weltkrieg Sol…

4A_467/2007: Unlauterer Imagetransfer von IWC zu WMC

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Bedarf und Dauer des Betreuungsunterhalts

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Blawg von David Vasella / Das BGer bestätigt ein Urteil des Cour de Justice Genf betr. Designrecht (mangelnde Neuheit). Die Lizenznehmerin der Inhaberin mehrerer Designs für Ringe und Schmuckanhänger hatte gegen die Verkäuferin ähnlicher Bijouterieartikel auf u.a. Unterl…

Wohnungseigentümergemeinschaft haftet für Versorgungsbeiträge auch bei Veruntreuung durch Hausverwaltung

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