Alle Blogs » 4A_42/2007: Wegen schlechter Organisation nicht auffindbare Beweismittel keine neuen Beweismittel (amtl. Publ.)

4A_42/2007: Wegen schlechter Organisation nicht auffindbare Beweismittel keine neuen Beweismittel (amtl. Publ.)

am 27.04.2008 von http://vasella.blogspot.com/

Nach der Rechtsprechung kann das BGer bindende End-, Teil- und Zwischenentscheide internationaler Schiedsgerichte revidieren und die Sache an das Schiedsgericht zurückweisen. Analog anwendbar ist BGG 123 II a (Revisionsgrund) und BGG 124 I d BGG (90-tägige Frist). Strittig war vorliegend die Einhaltung der Frist.Der Revisionsklägerin war es allerdings nicht gelungen zu belegen, dass die angerufenen neuen Beweismittel nicht bereits im Schiedsverfahren hätten beigebracht werden können: Sie hatte die Beweismittel in eigenen Archiven gefunden, aber geltend gemacht, ein Archivar hätte sich erst anlässlich einer durch eine neue Behauptung der Gegenseite durchgeführten Besprechung an die betreffenden Akten erinnert. Das BGer: Es ist nun aber offensichtlich ausschliesslich Sache der Gesuchstellerin, ihre interne Dokumentation so zu organisieren, dass sie auf sämtliche dienlichen Unterlagen Zugriff hat, wenn sie diese als Beleg braucht. (...) Wenn es ihr nicht gelingt, von ihr selbst archivierte Dokumente …

4A_42/2007: Wegen schlechter Organisation nicht auffindbare Beweismittel keine neuen Beweismittel (amtl. Publ.)

Blawg von David Vasella / Nach der Rechtsprechung kann das BGer bindende End-, Teil- und Zwischenentscheide internationaler Schiedsgerichte revidieren und die Sache an das Schiedsgericht zurückweisen. Analog anwendbar ist BGG 123 II a (Revisionsgrund) und BGG 124 I d BGG (90…

4A_42/2007: Wegen schlechter Organisation nicht auffindbare Beweismittel keine neuen Beweismittel (amtl. Publ.)

Blawg von David Vasella / Nach der Rechtsprechung kann das BGer bindende End-, Teil- und Zwischenentscheide internationaler Schiedsgerichte revidieren und die Sache an das Schiedsgericht zurückweisen. Analog anwendbar ist BGG 123 II a (Revisionsgrund) und BGG 124 I d BGG (90…

5F_5/2007: Revision nach BGG (amtl. Publ.)

Blawg von David Vasella / Die Rechtsprechung zu aOG 137 b ist auf BGG 123 II (erhebliche Tatsachen, entscheidende Beweismittel) anwendbar. Im vorliegenden Fall ging es um die Revision eines Entscheids des BGer, mit dem eine staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen worden war. S…

Was beweist Schweigen?

LawBlog / Aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart: Beweismittel: I. Sie machten keine Angaben zur Sache. II. Zeugen: … Schweigen als Beweismittel. So, so. Wenn ich nicht wüsste, dass es ein im Süden üblicher Textbaustein ist, würde ich ̶…

Argentinien: E-Mails keine Beweismittel

Handakte WebLAWg / In einer Berufungssache hat die 4. Kammer der Cámara del Crimen in Buenos Aires entschieden, dass im Strafprozess private E-Mails als Beweismittel nicht verwendet werden dürfen. Darauf weist jetzt JIPS hin. In dem vorangegangenen Strafverfahren weg…

Tatsachen und Beweismittel

LawBlog / Vorgestern habe ich per Fax in einem Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt. Am Dienstag ist schon Haftprüfung. Deshalb machte ich es etwas eilig: Ich bitte darum, mir die Akteneinsicht so rechtzeitig zu gewähren, d…

DIE GATTIN, DAS UNBEKANNTE WESEN

LawBlog / Prinz Ernst August von Hannover möchte, dass sein Verfahren wegen Körperverletzung neu aufgerollt wird. Unter anderem bietet er jetzt seine Gattin als Zeugin dafür an, dass das mutmaßliche Opfer keine Verletzungen davongetragen hat. Außerdem sol…

Schweiz stoppt deutsche Justiz in der Schreiber-Affäre

Handakte WebLAWg / Elf Jahre hat die Augsburger Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Schmiergeldzahlungen des Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber ermittelt. Jetzt droht der Justiz ein herber Rückschlag. Die Schweiz will Bankunterlagen Schreibers, die als wichtige B…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

David Vasella

» Blawg von David Vasella

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »