4A_404/2007: Documed c. ywesee weg. Arzneimittelkompendium (URG, UWG) (amtl. Publ.)
am 30.03.2008 von http://vasella.blogspot.com/Documed ist die Herausgeberin des Arzneimittel-Kompendium der Schweiz. Sie klagte gegen die ywesee GmbH, die unter der Domain oddb.org eine Datenbank mit Arzneimittelinformationen betreibt, auf Unterlassung und Schadenersatz. Die ywesee habe systematisch die von ihr betriebene Datenbank aufgerufen und dieselben Patienten- und Fachinformationen wie die Documed für ihre Datenbank verwendet und dadurch deren Urheberrechte sowie lauterkeitsrechtlichen Schutzansprüche verletzt. Das BGer (vgl. die vollständige, nicht anonymisierte Fassung des Urteils) schützt die Abweisung der Klage.Die Vorinstanz vertrat die Auffassung, die statistische Einmaligkeit allein genüge für den urheberrechtlichen Schutz nicht und es müsse als zusätzliche Voraussetzung verlangt werden, dass diese Einmaligkeit in einer Unterscheidbarkeit in wesentlichen Merkmalen entspreche. Das treffe dann nicht zu, wenn die Gestaltung in allen Teilen dem Alltäglichen, Üblichen entspreche. Wie das BGer ausführt, hat die Vorinstanz dadurch keine zusätzliche Voraussetzung zum Vorliegen der statistischen Einmaligkeit im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung aufgestellt, sondern lediglich ihr Verständnis des Kriteriums erläutert. In Bezug auf das Arzneimittelkompendium sprach die Vorinstanz von Pseudo-Fachinformationen; eine reine Umgestaltung der Patienteninformationen nach AMZV, Anhang 4 Ziff. 3, Anhang 5.1 Ziff. 3, Anhang 5.2 Ziff. 3 und Anhang 5.3 Ziff. 4, die ebenfalls nach festen Regeln vorzunehmen sei. Damit fehle es am geforderten individuellen Charakter. Das BGer bestätigt diese Auffassung: Mit Blick auf die detaillierten gesetzlichen Vorgaben zu Inhalt und Aufbau der Informationen und aufgrund der Zweckgebundenheit der Informationen, des allgemeinen medizinischen Sprachgebrauchs sowie der sachlichen Logik ist der gestalterische Spielraum sowohl bezüglich der Auswahl und Anordnung der Textbestandteile als auch in sprachlicher Hinsicht derart gering, dass …
Schweiz: Bundesgericht zur Schöpfungshöhe eines Arzneimittelkompendiums
Archivalia (Archivrecht) / http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=13.02.2008_4A_404/2007 Mit Blick auf die detaillierten gesetzlichen Vorgaben zu Inhalt und Aufbau der Informationen und aufgrund der Zweckgebundenheit der Informationen, des allgemeinen medizinischen Sprachg…
Documed AG: Weko-Untersuchung eingestellt
Blawg von David Vasella / Die Weko hat heute Donnerstag die Untersuchung gegen die Documed AG, die am 1. Juni 2005 eröffnet worden war (vgl. hier), eingestellt und die Documed mit einer Busse von CHF 50 000 belegt (Pressemitteilung, pdf). Die Untersuchung stand in Zusammenha…
4A_481/2007: Adressbuch Maffia hier nicht unlauter
Blawg von David Vasella / Die Herausgeberin eines online und auf CD verfügbaren Verzeichnisses von Anbietern der Tourismusbranche klagte aus UWG und ZGB 28 gegen den in Deutschland wohnhaften Betreiber einer Internetseite über Adresschwindel. Auf der Website hatte der Bekla…
4A_467/2007: Unlauterer Imagetransfer von IWC zu WMC
Blawg von David Vasella / Die Richemont International SA klagte als Inhaberin der Marken IWC gegen die WMC Logo Concept GmbH, die Uhren mit der Bezeichnung WMC anbietet (Website), vor dem OGer SH gestützt auf UWG und teilweise erfolgreich auf Unterlassung. Beide Parteien gel…
4A_415/2007: keine Nichtigkeit bei Verletzung von StGB 167
Blawg von David Vasella / In einem Urteil mit etwas obskurem Sachverhalt heisst das BGer eine Beschwerde gegen einen Entscheid teilweise gut, der eine Vereinbarung als wegen eines Verstosses gegen ZGB 27 für unverbindlich erachtete. Eine Lizenznehmerin liess durch eine Dritt…
Von der schuldangemessenen Kombistrafe
strafprozess / Der Oberstaatsanwalt des Kantons Solothurn hat ein Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn erfolgreich angefochten und damit einen Sieg für die Rechtshygiene errungen (BGer 6B_760/2007 vom 18.03.2008). In einer SVG-Strafsache erachtete die Vo…
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» SR 241 Art. 5 Verwertung fremder Leistung (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
» SR 812.212.22 Anhang 4 Anforderungen an die Information für die Medizinalpersonen und den Arzneimittel-Fachhandel («Fachinformation») 1 Allgemeine Hinweise 2 Veröffentlichung (Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts &u
» SR 812.212.22 Anhang 5.1 Anforderungen an die Arzneimittelinformation für Patientinnen und Patienten («Patienteninformation») 1 Allgemeine Hinweise 2 Veröffentlichung 3 Anforderungen (Verordnung des Schweizerischen Heilmittelins
» SR 812.212.22 Anhang 5.2 Anforderungen an die Patienteninformation für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel 1 Allgemeine Hinweise 2 Veröffentlichung 3 Anforderungen (Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts ü
» SR 812.212.22 Anhang 5.3 Anforderungen an die Patienteninformation für pflanzliche Arzneimittel 1 Allgemeine Hinweise 2 Ausnahmen 3 Veröffentlichung 4 Anforderungen (Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Anforderu
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