4A_351/2007: Fahrlässige Vermögensverwaltung
am 17.02.2008 von http://vasella.blogspot.com/Das BGer schützt die Qualifikation des Verhaltens eines Vermögensverwalters als grobfahrlässig. Der Verwalter hatte, obwohl der Kunde eine vorsichtige Anlagestrategie verfolgte, mehr als 70% des …
Vermögensverwalter: Banken haften für Verstöße gegen vereinbarte Anlagerichtlinien
KAPITAL-RECHTINFO / Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zu Lasten einer Bank entschieden, dass diese als Vermögensverwalterin auch bei leichter Fahrlässigkeit für Verstöße gegen Anlagerichtlinien auf Schadensersatz haftet, auch wenn sie dies in ihren allgemeine…
Rechtsvorschlag wegen fehlenden neuen Vermögens vor Bundesgericht
KunzOBlog / Soweit eine Rüge gegen die (Nicht-)Bewilligung eines Rechtsvorschlags wegen fehlenden neuen Vermögens (Art. 265a SchKG) auf dem ordentlichen Prozessweg mittels Klage auf Bestreitung oder Feststellung des neuen Vermögens (Art. 265a Abs. 4 SchKG) vo…
Haftung des Geschäftsführers eines Vermögensverwalters bei Kauf von Aktien von Unternehmen,...
bankundkapitalmarktrecht / Erwirbt eine Vermögensverwalterin für seinen Kunden Aktien von Unternehmen, mit denen personelle Verflechtungen zu der Vermögensverwalterin bestehen bzw. an denen diese mit mehr als nur einer Splitterbeteiligung beteiligt ist, so liegt ein Interes…
MWB Vermögensverwaltungs AG: Anleger erstreiten weitere Urteile zu ihren Gunsten
KAPITAL-RECHTINFO / Weitere Urteile bestätigen die bereits zuvor von der Kanzlei GÖDDECKE verfolgte Klagestrategie: Die Schweizer Vermögensverwaltung MWB Vermögensverwaltung AG haftet für pflichtwidrig in Deutschland abgeschlossene Vermögensverwaltungsverträge.…
Vermögensverwaltung: Eine Depotbank haftet für ein pflichtwidriges Verschweigen einer Provisionsvereinbarung mit dem Vermögensverwalter
KAPITAL-RECHTINFO / In einem Grundsatzurteil vom 19.12.2000 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Depotbanken für Schäden eines Vermögensverwalters haften, wenn sie mit diesem Provisionsvereinbarungen treffen, über die der Kunde nicht ordnungsgemäß aufgekl…
Erbschaftsteuer und Landwirtschaft in EU-Ländern
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es es mit den Regelungen des EG-Vertrages (Art. 56 Abs. 1 EG) vereinbar ist, dass für Zwecke der Erbschaftsteuer in einem a…
5A_283/2007: Einrede mangelnden neuen und Anrechnung fiktiven Vermögens
Blawg von David Vasella / In einer Betreibung gestützt auf einen Konkursverlustschein erhob X. Rechtsvorschlag mit der Einrede mangelnden neuen Vermögens. Die 2. kantonale Instanz stellte fest, dass X. über neues, fiktives Vermögen im Umfang der ganzen betriebenen Forderu…
5C.256/2006: Einrede mangelnden neuen Vermögens auch ausserhalb des Konkursverfahrens zulässig (amtl. Publ.)
Blawg von David Vasella / Die Gläubigerin trat einen ihrer Konkursverlustscheine an eines ihrer VR-Mitglieder ab. Dieses beauftragte den Schuldner mit bestimmten Arbeiten beim Bau eines Hauses. Nach Rechnungstellung erklärte er Verrechnung der Werlkohnforderung mit dem Verl…
Vorlage an den EuGH: Verstößt unterschiedliche Bewertung inländischen und ausländischen Betriebsvermögens bei der deutschen Erbschaftsteuer gegen die Kapitalverkehrsfreiheit?
Steuerblog / Dem EuGH wird zur Vorabentscheidung folgende Rechtsfrage vorgelegt: Ist es mit Art. 73b Abs. 1 EGV (jetzt Art. 56 Abs. 1 EG) vereinbar, dass für Zwecke der Erbschaftsteuer a) in einem anderen Mitgliedstaat belegenes (ausländisches) land- und fors…
Göddecke Rechtsanwälte: Mandantenmagazin KAPITALRECHTinfo im Gespräch mit Prof. Dr. Christian Schröder
KAPITAL-RECHTINFO / Über neue, Anleger schützende Gesetze, den Wert staatlicher Ermittlungen und den Pflichten von Vermögensverwaltern befragte das Mandantenmagazin der Kanzlei Göddecke den Autor des Handbuch Kapitalmarktstrafrecht Prof. Dr. Schröder. Im Ges…
Vermögensverwalter
kanzlei-hoenig.info / “Und wie stellen Sie sich die Finanzierung Ihrer Verteidigung vor?” habe ich den Beschuldigten gefragt. “Kein Problem, wenden Sie sich einfach an meinen Vermögensverwalter.” erwiderte der Mandant. Aha, Vermögensverwalter. Ic…
