4A_289/2008 (amtl. Publ.): Verjährungsunterbrechung
am 21.11.2008 von http://vasella.blogspot.com/In einem am 4. November 2008 publizierten Entscheid (4A_289/2008 vom 1. Oktober 2008) äusserte sich das Bundesgericht zur Thematik der Verjährungsunterbrechung im Kontext der Haftung eines Motorfahrzeughalters).Hinsichtlich der verjährungsunterbrechenden Wirkung ging die Vorinstanz davon aus, dass eine Teilzahlung nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung haben könne, wenn diese als Schuldanerkennung bzw. als Abschlagszahlung i.S.v. Art. 135 Ziff. 1 OR qualifiziert werden könne. Dabei soll - nach der vorinstanzlichen Auffassung - als Abschlagszahlung jede Teilzahlung gelten, bei welcher der Schuldner zu erkennen gebe, dass eine Restschuld übrig leiben soll. Sofern die Abschlagszahlung aber unter Vorbehalt erfolge, liege darin keine Anerkennung der Schuld. Im Gesamtzusammenhang kam die Vorinstanz damit zum Schluss, die Parteien hätten sowohl tatsächlich als auch im Rahmen der Auslegung nach dem Vertrauensprinzip eine Akontozahlung und nicht eine Abschlagszahlung vereinbart.Dieser Auffassung hält nun das Bundesgericht entgegen, dass eine Anerkennungshandlung nach Art. 135 Ziff. 1 OR keinen auf Unterbrechung der Verjährung gerichteten Willen voraus setzt.Eine Anerkennungshandlung nach Art. 135 Ziff. 1 OR setzt keinen auf Unterbrechung der Verjährung gerichteten Willen voraus. (...)Als Anerkennung mit Unterbrechungswirkung gilt jedes Verhalten des Schuldners, das vom Gläubiger nach Treu und Glauben im Verkehr als Bestätigung seiner rechtlichen Verpflichtung aufgefasst werden darf (...).Die Anerkennungserklärung muss sich an den Gläubiger richten.Für die Unterbrechung der Verjährung genügt es, dass der Schuldner erklärt, unter gewissen Voraussetzungen zur Leistung weiterer Zahlungen bereit zu sein und somit das Bestehen einer Restschuld nicht ausschliesst.Dass er über deren Höhe im Ungewissen ist, schadet nicht, denn die Anerkennung der grundsätzlichen Schuldpflicht genügt. Sie braucht sich nicht …
Verjährungsunterbrechung durch Nicht-Gläubiger
KunzOBlog / Damit die in Art. 135 Ziff. 2 OR aufgezählten Handlungen die Verjährung unterbrechen, müssen sie grundsätzlich vom Forderungsgläubiger ausgehen. Geht die Unterbrechungshandlung von einer anderen Person aus, so gilt die Verjährung gleichwohl fü…
Stillstand der Verjährung mangels Klagemöglichkeit in der Schweiz
KunzOBlog / Bekanntlich beginnt die Verjährung nicht zu laufen, bzw. steht sie still, wenn der Gläubiger seine Forderung vor einem schweizerischen Gericht nicht geltend machen kann (Art. 134 Abs. 1 Ziff. 6 OR). Auf die genannte Bestimmung kann sich nur der…
Flucht in die Verjährung
Handakte WebLAWg / Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der strafrechtlichen Verjährungsvorschriften beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass die Verjährung einer Straftat ruht, solange sich der Beschuldigte im Ausland aufhält und die deuts…
Achtung - Verjährungsfristen
Recht und Gesetz / Vorsicht Verjährungsfalle - Verjährung zum Jahresende 2005 Vor jedem Jahreswechsel sollte der Gewerbetreibende seine Außenstände daraufhin überprüfen, ob diesen Verjährung droht. Zum 01. Januar 2002 wurde das Verjährungsrecht im Rahmen der…
Verjährungshemmung bei Rechtsverfolgung durch Nichtberechtigten?
Corporate BLawG / von Bernhard Kreße Einen Aufsatz mit dem Titel “Verjährungshemmung nur bei Klage des Berechtigten?” veröffentlichte Dieter Rabe in der NJW 2006, 2089. Der Aufsatz befaßt sich mit der Frage, ob § 204 Nr. 1 BGB dahingehend zu verstehen…
Fluchtweg in die Verjährung
Handakte WebLAWg / Der Bundesrat hat heute ein Gesetz zur Änderung der strafrechtlichen Verjährungsvorschriften passieren lassen. Der Entwurf sieht vor, dass die Verjährung einer Straftat ruht, solange sich der Beschuldigte im Ausland aufhält und die deutschen Stra…
