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4A_235/2007: Verkehrssicherungspflicht

am 21.11.2007 von http://vasella.blogspot.com/

Der Beschwerdeführer stürzte aus dem Bügellift der Skipistenbetreiberin und schlitterte ca. 60 m den Abhang hinunter, bis er mit nachfolgenden Liftbenutzern kolldierte und sich dabei ausgedehnte Schnittwunden am rechten Unterschenkel, einen Kreuzbein- und Schambeinbruch und weitere Verletzungen zuzog. Er klagte gegen die Betreiberin auf Ersatz für bisherigen und künftigen Schaden, Ersatz für Anwaltskosten und Genugtuung.Das KGer hatte die Klage abgewiesen. Vor BGer war nur umstritten, ob aufgrund des Zustands der Skiliftspur zur Zeit des Unfalls eine ausserordentliche oder überraschende Gefahr bestand, angesichts der die Beschwerdegegnerin verpflichtet gewesen wäre, über die erfolgten Massnahmen hinaus weitere Sicherungsvorkehrungen zum Schutz der Benutzer zu treffen.Das BGer hält fest, dass die Verkehrssicherungspflicht verlangt, dass Pistenbenützer vor nicht ohne weiteres erkennbaren, sich als eigentliche Fallen erweisenden Gefahren und vor solchen Gefahren bewahrt werden, die auch bei vorsichtigem Fahrverhalten nicht vermieden werden können. Die Grenze der Verkehrssicherungspflicht bildet die Zumutbarkeit und die Selbstverantwortung des einzelnen Pistenbenutzers. Zur Konkretisierung der Verkehrssicherungspflicht im Einzelfall stellt das Bundesgericht in einem ersten Schritt auf die Richtlinien für Anlage, Betrieb und Unterhalt von Schneesportabfahrten der Schweizerischen Kommission für Unfallverhütung auf Schneesportabfahrten (SKUS-Richtlinien) und die Richtlinien der Kommission Rechtsfragen auf Schneesportabfahrten der Seilbahnen Schweiz (SBS-Richtlinien) ab. In einem zweiten …

Zur Verkehrssicherungspflicht bei einem Bauzaun

Recht und Alltag / Es stellt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar, wenn die Betonfüße, auf denen ein Bauzaun steht, ca. 30-40 cm in den allgemeinen Verkehrsraum hineinragen. Ein Schadenersatzanspruch wegen des Sturzes über einen solchen Betonfuß best…

Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht von Kommunen für Gemeindestraßen

Recht und Alltag / Frostaufbrüche an Straßen pflegen zwar im Winter aufzutreten. Doch mit aus ihnen folgenden Fahrbahnunebenheiten auf Ortsverbindungsstraßen sollten Verkehrsteilnehmer auch im Sommer rechnen und sie bei ihrer Fahrweise berücksichtigen. Denn die str…

BMF: Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR 2008)

STEUERRECHT / Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR 2008) Der Bundesrat und die Bundesregierung haben die Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR 2008) beschlossen. Sie werden demnächst im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Entwurf Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR…

4A_485/2007: Schaden nicht substantiiert; Änderung der Besetzung des Gerichts

Blawg von David Vasella / Der Beschwerdeführer war an Silvester 1994/95 bei einer Feier in einem Hotel von einem umstürzenden Scheinwerfer am Nacken getroffen worden; umstritten war danach, ob die folgende gesundheitliche Beeinträchtigung allein durch diesen Unfall verurs…

Verwaltung: Ethik-Richtlinien können mitbestimmungspflichtig sein

LohnPraxis-Weblog / Wollen Sie in Ihrem Unternehmen das Verhalten Ihrer Mitarbeiter und die betriebliche Ordnung durch entsprechende Richtlinien („Codes of Conduct“) regeln, müssen Sie die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Dieser hat jedoch kein Mitspracher…

Bussenbesessung aufgrund Einkommensschätzung

strafprozess / Das Bundesgericht bestätigt eine Busse über CHF 18,000.00, welche der Beschwerdeführer nebst einer bedingt aufgeschobenen Gefängnisstrafe von vier Monaten mit einer Strafverfügung erhielt (6S.363/2006 vom 28.12.2006). Ihm wurde mehrfache Widerha…

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