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4A_221/2007 und 4P.239/2006: Begründungsanforderungen an kennzeichenrechtliche Massnahmeentscheide (amtl. Publ.)

am 14.12.2007 von Blawg von David Vasella

Die Allergan Inc. mit Sitz in Kalifornien hat Marken mit dem Bestandteil BOTOX registrieren lassen. Sie klagte auf Unterlassung gegen die Labo Cosprophar AG, die unter der Marke BOTOINA eine Kosmetiklinie zur Entspannung von Ausdrucksfalten vertreibt. Im Massnahmeverfahren entsprach das Zivilgericht BS dem Gesuch auf die Annahme entsprochen, die Marke und das Erscheinungsbild der BOTOINA-Produkte liessen den Eindruck entstehen, dass zwischen der Marke BOTOINA und der Marke BOTOX eine Verbindung bestehe bzw. dass in den Produkten der Marke BOTOINA der Wirkstoff Botox enthalten sei.Das BGer kommt - nach eingehenden Ausführungen zu anderen Verfahrensfragen (Eintreten) - zum Schluss, dass die Verfügung des Zivilgerichts den Begründungsanforderungen (BV 29 II) nicht genügte, weil sie sich darauf beschränkte, das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zu bestätigen, ohne die Anspruchsgrundlage zu nennen. Das BGer wiederholt zwar die ständige Rsp., wonach der Begriff der Verwechslungsgefahr im gesamten Kennzeichenrecht ein einheitlicher sei. Aber:Die Umstände, die im Übrigen die Gefahr falscher Individualisierung oder falscher Assoziationen erheblich beeinflussen, unterscheiden sich jedoch je nach dem Rechtsschutz, der für die Kennzeichen beansprucht wird. So sind etwa für den …

4A_221/2007 und 4P.239/2006: Begründungsanforderungen an kennzeichenrechtliche Massnahmeentscheide (amtl. Publ.)

Blawg von David Vasella / Die Allergan Inc. mit Sitz in Kalifornien hat Marken mit dem Bestandteil BOTOX registrieren lassen. Sie klagte auf Unterlassung gegen die Labo Cosprophar AG, die unter der Marke BOTOINA eine Kosmetiklinie zur Entspannung von Ausdrucksfalten vertreibt…

LG Köln: AIDU und AIDA - Der markenrechtliche Schutz ist begrenzt auf die Nutzung einer Kennzeichnung für Dienstleistungen, die infolge ihrer Ähnlichkeit zu den von der Marke erfassten Dienstleistung zu einer Verwechslungsgefahr führen können.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Wird eine Marke stets deutlich gegenüber Zusätzen hervorgehoben, so dass der Verkehr sie durchaus als eigenständige Kennzeichnung wahrnimmt, liegt keine abweichende Nutzung im Sinne des § 26 Abs. 3 MarkenG vor. <br><br> 2. Die F…

EuG: FOCUS v.s. MICRO FOCUS - Die Unterschiede zwischen der Bildmarke Micro Focus und der Wortmarke Focus reichen nicht aus, um die Gefahr von Verwechslungen bei den maßgeblichen Verkehrskreisen auszuschließen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zwei Marken sind ähnlich, wenn sie aus Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise hinsichtlich eines oder mehrerer relevanter Aspekte mindestens teilweise übereinstimmen (EuG Urteil vom 23. Oktober 2002 - Az. T 6/01, Slg. 2002, II 4335, Randnr.…

Anforderungen an die Verwechslungsgefahr

muepe.de | weblog peter müller / LG Hamburg v. 09.08.2005 - 312 O 512/05 Leitsatz von netlaw.deDie für eine Markenrechtsverletzung erforderliche Verwechslungsgefahr besteht auch dann, wenn eine fremde Marke auf einer Website verwendet wird, ohne dass eine sachliche Verbindung zwis…

Medion ./. Thomson: EuGH nimmt Abschied von der Prägetheorie des BGH

BERLIN BLAWG / Anlass für die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Abschied von der Prägetheorie des Bundesgerichtshofs (BGH) zu nehmen, war ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in…

Google gegen Gmail: Verwechslungsgefahr bejaht

muepe.de | weblog peter müller / Die einstweilige Verfügung gegen Google wird vom LG Hamburg voraussichtlich bestätigt, berichtet Markenbusiness.Nach den Ausführungen des Landgerichtes in der mündlichen Verhandlung des einstweiligen Verfügungsverfahrens ist nicht zu erwarten, d…

Verwechslungsgefahr bei Marken aus der Sicht der EU-Rechtsprechung

Rechtblog / Zwischen der Wort-Bildmarke „Julián Murúa Entrena“, welche den Familiennamen des Anmelders umfasst, und der älteren Wortmarke „MURÚA“, beide für Weine, besteht Verwechslungsgefahr. Nach ständiger Rechtsprechung liegt Verwechslungsgefah…

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