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4A_206/2007: Insassenversicherung: Auslegung, Verzug (amtl. Publ.)

am 20.11.2007 von http://vasella.blogspot.com/

Nach Abschluss einer Insassenversicherung wurde die Versicherte von einem betrunkenen Lenker angefahren, als sie neben ihrem Wagen stand. Es stellten sich Fragen der Verjährung, der Auslegung der AVB und des Verzugs. Zunächst machte der Versicherer die Einrede der Verjährung geltend. Die Vorinstanz sah die Frist (VVG 46) durch Klage rechtzeitig unterbrochen (OR 135 II). Das BGer hielt fest, dass Forderungen aus einem Versicherungsvertrag separat verjähren, sofern zwischen ihnen kein enger Zusammenhang besteht, und dass die Verjährung durch Klage nur im Umfang der eingeklagten Summe unterbrochen wird (beides in Bestätigung der Rsp.). Im vorliegenden Fall hatte der Versicherte den Versicherer aber auf einerseits Taggeldentschädigungen, aber andererseits auch auf die Invaliditätsentschädigung betrieben, so dass die Verjährung für beide Forderungen unterbrochen war.Nach den AVB des Versicherers waren les occupants versichert......à la suite de lutilisation du véhicule déclaré : - pendant quelles se trouvent dans le véhicule, y montent ou en descendent, - pendant quelles portent secours à dautres ants à la suite dun accident ou dune panne du véhicule déclaré, ainsi quen manipulant celui-ci en cours de route, - pendant quelles portent secours, en cours de route, à dautres usagers de la route qui sont victimes dun accident de la circulation ou dune panne.Das BGer hielt fest, dass der Ausdruck les occupants weiter sei als jener des emploi (Betrieb) in SVG 58, da er nicht auf die Verwirklichung der Betriebsgefahr hinweise. Es stehe ausser Frage, dass im vorliegenden Fall ein Unfall à la suite de lutilisation vorliege, weil die Versicherte verunfallt sei, nachdem …

9C_321/2007: Unverjährbarkeit des Rentenstammrechts bei BVG-Ansprüchen

Blawg von David Vasella / Strittig war hier die Frage, ob eine Invalidenrente nach BVG verjährt war. Das BGer heisst eine Beschwerde der PK gegen ein Urteil des SozVersGer ZH gut.Die 1. BVG-Revision (in Kraft seit 1. Januar 2005) änderte BVG 41 I. Nach der alten Fassung ve…

4C.97/2007: Auslegung von AVB (Krankentaggeldversicherung)

Blawg von David Vasella / Nach Abschluss einer Krankentaggeldversicherung wurde der Berufungskläger infolge einer Krankheit arbeitsunfähig. Der versicherte Verdienst belief sich auf CHF 250´000 p.a.; strittig war, ob die Höhe der Taggelder auf der Grundlage dieses versich…

Verjährungsunterbrechung durch Nicht-Gläubiger

KunzOBlog / Damit die in Art. 135 Ziff. 2 OR aufgezählten Handlungen die Verjährung unterbrechen, müssen sie grundsätzlich vom Forderungsgläubiger ausgehen. Geht die Unterbrechungshandlung von einer anderen Person aus, so gilt die Verjährung gleichwohl fü…

5C.194/2006: Auslegung von AVB und BVB

Blawg von David Vasella / Strittig war die Auslegung von Versicherungsbedingungen. Nach den BVB galt, dass die Leistungen nach den BVB (Zusatzversicherung) zu den Leistungen der obligatorischen KVG-Pflegeversicherung hinzukommen sollten. Die Vorinstanz schloss daraus, dass di…

5C.44/2007: Verjährung der Haftungsansprüche gegen den Vormund

Blawg von David Vasella / Verantwortlichkeitsansprüche gegen den Vormund verjähren nach ZGB 454 I ein Jahr nach Zustellung der Schlussrechnung. Das heisst nach der Lehre, der sich das BGer anschliesst, dass die Ansprüche keinesfalls früher verjähren; sie verjähren aber…

5C.44/2007: Verjährung der Haftungsansprüche gegen den Vormund

Blawg von David Vasella / Verantwortlichkeitsansprüche gegen den Vormund verjähren nach ZGB 454 I ein Jahr nach Zustellung der Schlussrechnung. Das heisst nach der Lehre, der sich das BGer anschliesst, dass die Ansprüche keinesfalls früher verjähren; sie verjähren aber…

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