4A_16/2007: Gaunerlohn ist nicht zurückzugeben (Praxisänderung zu Art. 66 OR)
am 04.08.2008 von http://vasella.blogspot.com/Das Bundesgericht hat in einem jüngsten Entscheid (4A_16/2008) seine bisherige Rechtsprechung zu Art. 66 OR geändert. Nach der bisherigen Rechtsprechung schloss Art. 66 OR die Rückforderung nicht bloss dessen aus, was zur Anstiftung oder Belohnung eines rechts- oder sittenwidrigen Handelns gegeben wurde (Gaunerlohn), sondern die Rückforderung aller Leistungen, die aufgrund eines rechts- oder sittenwidrigen Vertrags erbracht wurden. Diese Auffassung (siehe BGE 102 II 401, E. 4) wurde nunmehr aufgegeben. Das Bundesgericht folgt damit der herrschenden Lehre, wonach sich die Unmöglichkeit der Rückforderung auf den eigentlichen Gaunerlohn beschränkt.Das vorliegende Bundesgerichtsurteil betraf einen Vertrag über die Entsorgung von Abfällen aus der Automobilindustrie. Beide Vertragsparteien sind im Bereich der industriellen Abfallentsorgung tätig und vermitteln inländischen Abfallproduzenten oder Abfallabnehmern ausländische Entsorger und beschaffen die notwendigen Bewilligungen. Im umstrittenen Vertrag vereinbarten die Parteien zwecks Sicherstellung von langfristigen und konkurrenzfähigen Dienstleistungen in Form eines Konsortiums zusammenzuarbeiten. Der Vertrag sah vor, dass die Klägerin von der Beklagten für die in Rechnung gestellten Abfälle CHF 20 pro Tonne erhalten werde.Die Beklagte stellte sich im späteren Rechtsstreit auf den Standpunkt, dass der Konsortialvertrag als unzulässige Wettbewerbsabrede im Sinne des Kartellgesetzes zu qualifizieren und aus diesem Grunde nichtig sei. Beide Vorinstanzen (Zivilgericht des Kt. Basel-Stadt und das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt) verweigerten der Beklagten die Berufung auf Willensmangel; der Haupteinwand der Beklagten, dass die Klage aus kartellrechtlichen Gründen abzuweisen sei, wurde von beiden Vorinstanzen verworfen.Das Bundesgericht hält zunächst fest, dass die zivilrechtlichen Folgen eines Verstosses gegen das Kartellgesetz in Art. 12 f. KG geregelt sind. Danach kann das Gericht u.a. …
Kein Entscheid zum Gaunerlohn
KunzOBlog / Vor einiger Zeit war in der NZZ sowie auch im Vasella/Gerszt-Blawg von einem Urteil des Bundesgericht zu lesen, in welchem dieses den Anwendungsbereich von Art. 66 OR eingeschränkt habe. Art. 66 OR schliesse die Rückforderung bloss dessen aus, was…
Keine Gerichtsferien bei Haftsachen
KunzOBlog / Wie bereits der Strafprozess...-Blog berichtete, hat das Bundesgericht eine Praxisänderung vollzogen: In Haftsachen gelten die Gerichtsferien ab sofort nicht mehr. (Urteil des Bundesgerichts vom 14. September 2007, 1B_154/2007, E. 1.2).…
Das BGG-Zeitalter hat begonnen
strafprozess / Wenn Beschwerden nach neuem Bundesgerichtsgesetz BGG (statt nach altehrwürdigem OG) zurückgewiesen werden, tönt das so: Nach Art. 42 Abs. 2 BGG ist in der Begründung einer Beschwerde in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Ents…
4A_275/2007: Verstoss gegen StGB 164 Ziff. 1 III begründet keine Nichtigkeit nach OR 20 (amtl. Publ.)
Blawg von David Vasella / Der Beschwerdegegner hatte eine behauptete Forderung an seine Ehefrau abgetreten; gleichzeitig liefen bereits Betreibungsverfahren gegen ihn, die schliesslich zu Verlustscheinen führten. Die Ehefrau klagte gegen den Schuldner der abgetretenen Forder…
Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
KunzOBlog / Eine Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht (Art. 72 ff. BGG) ist bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bekanntlich auch unter der Streitwertgrenze von üblicherweise CHF 30000 zulässig ist, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher…
Anwendung von kantonalem Recht ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
KunzOBlog / In einem Verfahren betreffend Staatshaftung wegen mangelhafter ärztlicher Behandlung hielt das Bundesgericht fest, dass die Frage, wie kantonales Recht auszulegen sei, keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung i.S.v. Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG…
