4A_119/2007: Zuständigkeit am Ort der gelegenen Sache nur bei dinglichem Bezug (amtl. Publ.)
am 19.12.2007 von http://vasella.blogspot.com/Nach Art. 19 Abs. 1 GestG ist das Gericht am Ort, an dem das Grundstück im Grundbuch aufgenommen ist oder aufzunehmen wäre, nicht nur zuständig für dingliche Klagen (lit. a) und für Klagen gegen die Stockwerkeigentümergemeinschaft (lit. b), sondern auch für andere Klagen, die sich auf das Grundstück beziehen (lit. c). Streitig ist, welcher Art dieser Bezug zum Grundstück bei einer Vertragsklage sein muss, damit Art. 19 Abs. 1 lit. c GestG zur Anwendung kommt.Das BGer legt GestG 19 aus seinem Wortlaut, seinem systematischen Bezug, den Materialien und der nicht leicht zu erkennenden ratio legis aus und kommt zum Schluss, dass diese Bestimmung eine Zuständigkeit nur für Klagen mit dinglichem Bezug eröffnet:Klagen aus Vertrag müssen einen dinglichen Bezug aufweisen, wie sich aus der systematischen Stellung der Gerichtsstandsnorm ergibt. Dieser Bezug kann insbesondere darin bestehen, dass der Entscheid über den strittigen Anspruch zu einer Grundbuchänderung führen …
4A_119/2007: Zuständigkeit am Ort der gelegenen Sache nur bei dinglichem Bezug (amtl. Publ.)
Blawg von David Vasella / Nach Art. 19 Abs. 1 GestG ist das Gericht am Ort, an dem das Grundstück im Grundbuch aufgenommen ist oder aufzunehmen wäre, nicht nur zuständig für dingliche Klagen (lit. a) und für Klagen gegen die Stockwerkeigentümergemeinschaft (lit. b), son…
Nur Klagen mit dinglichem Bezug fallen unter Art. 19 GestG
KunzOBlog / Gemäss Art. 19 GestG ist das Gericht am Ort, an dem das Grundstück im Grundbuch aufgenommen ist zuständig nicht nur für dingliche Klagen (lit. a) und Klagen gegen die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer und -eigentümerinnen (lit. b), sondern a…
9C_721/2007: Zuständigkeit des BVerwGer (amtl. Publ.)
Blawg von David Vasella / Ein Arzt hatte Ende 2006 die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich um eine Ausnahmebewilligung gemäss Art. 3 der Zulassungsverordnung ersucht. Die Gesundheitsdirektion wies das Gesuch im April 2007 ab. Das BGer tritt auf die dagegen gerichtete Be…
BGH: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, Internet & E-Commerce - Zum Begriff des Ausrichtens der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit im Sinne des Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Begriff des Ausrichtens in Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO soll neben der gezielt auf den Wohnsitzstaat des jeweiligen Verbrauchers gerichteten Werbung auch den so genannten elektronischen Handel erfassen, bei dem der Vertragsschluss auf aussch…
Alle gegen das Bundesstrafgericht
strafprozess / Letzten Dezember hatte ich hier gefragt, was in Bellinzona falsch laufe und dass die Strafkammer mit überzeugender Begründung nicht auf Anklagen eingetreten sei. Weniger überzeugend erscheint die Begründung dem Bundesgericht, das den Entscheid au…
Zuständigkeit für Klagen aus Ein-Euro-Jobs
Recht und Alltag / Das Sozialgericht ist zuständig für Klagen aus “Ein-Euro-Jobs” entschied zumindest das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin mit Beschluss vom 27.03.2006 (Az.: 3 Ta 349/06 – Rechtsbeschwerde zugelassen). Für Klagen im Rahmen einer ̶…
Stolpernde Anwälte
KunzOBlog / Am 22.6.2007 hat fel. in der NZZ berichtet, dass die neuen Einheitsbeschwerden nach BGG grundsätzlich reformatorische Rechtsmittel seien, sodass nicht nur einfach die Aufhebung des kantonalen Entscheides, sondern ein konkreter Entscheid in der Sache…
Ist die Angabe der Telefonnummer im Web-Impressum notwendig?
Handakte WebLAWg / Nach Art. 5 Abs. 1 lit. c der Richtlinie 2000/31/EG (= Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Gesc…
