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48 Euro für eine Sendung, das ewige Leid mit der Aktenversendungspauschale

am 04.02.2008 von http://strafverteidiger-feltus.blogspot.com

Das auch Gerichte schauen müssen, wo sie bleiben und entsprechend kostendeckend zu arbeiten haben, ist verständlich. Wenn es aber in Gebührenschneiderrei mündet wird es dreist.So jetzt in einem Verfahren vor dem AG Hameln, könnte man zumindest den Verdacht haben.Gegen einen Mandanten von mir wurde in 6 verschiednen Verfahren ermittelt und entsprechend Anklage erhoben.Nun hatte ich Akteneinsicht beantragt und das selbstverständlich für alle Verfahren.Bekomme nun letzte Woche eine Akte und heute 4 weitere. Das an sich leuchtet zwar aus ablauftechnischer Sicht nicht ein, kann aber insoweit auch nicht wirklich beanstandet werden. Ist eben nur umständlich, aber nicht zu ändern.Eben so wenig, dass für beide Sendungen eine gesonderte Aktenversendungspauschale erhoben wird.Dass aber für die 4 Akten, die in einem (!) Paket, mithin in einer Sendung zu mir verschickt wurden, 4 mal 12 Euro an Gebühren erhoben werden, ist für mich , gebührenschneidernd schlichtweg falsch, bei Lektüre der entsprechenden Vorschrift ergibt sich nämlich die Lösung bereits aus dem Gesetz, auch wenn es vorliegend möglicherweise schlichtweg nur ein Versehen ist.9003 I Pauschale für …

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