Roland Jahn und das Deutsche Arbeitsrecht als Beschützer der Staatssicherheit
reuter-arbeitsrecht.de | 20. März 2011 — Die Vergangenheit will nicht vergehen. Roland Jahn, neuer Bundesbeauftragter für die Unterlagen der Staatsicherheit, löst einen…
„…Wer sich aber für einen 45-köpfigen Sonderfall ein Gesetz bastelt, weil er mit dem Arbeitsrecht nicht weiterkommt, offenbart ein fragwürdiges Verhältnis zum Rechtsstaat…“
Die starken Worte beziehen sich auf den § 37a (neu) des soeben reformierten Stasiunterlagengesetzes, dass am Freitag den Bundesrat passiert hat. Sie stammen von Matthias Schlegel aus dem Tagesspiegel. Sein Kollege Robert Leicht meint gar, das Gesetz verbiege den Rechtsstaat.
Der Auslöser des Streits liest sich in der entscheidenden Passage so:
„…Eine Beschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ist vorbehaltlich des Satzes 2 unzulässig. Ehemalige Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung beim Bundesbeauftragten beschäftigt sind, sind ihren Fähigkeiten entsprechend und unter Berücksichtigung sozialer Belange auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz innerhalb der Bundesverwaltung zu versetzen…“
Über diese Problematik – Ex-Stasimitarbeiter ausgerechnet bei der Stasibehörde – haben wir auch schon berichtet. Manchmal steht man mit seiner Meinung ziemlich allein da (Roland Jahn lasse ich mal außen vor, dessen Meinung ist bekannt).
Es sollen alle ehemaligen Stasis aus der Behörde entfernt werden, aber nicht etwa herausgeworfen, nein. Nur versetzt. In eine andere Bundesbehörde. Woher kommt dieser verbale Kreuzzugs sonst so vorgeblich besonnener und intelligenter Journalisten wie Leicht? Was reitet seit einem Jahr Dieter Wiefelspütz? Sind alle diese Leute Beschützer der Stasileute? Wenn ja, warum?
Ich kann es nicht verstehen. Drei Thesen:
These 1:
Stasimitarbeiter haben in der Aufklärungs- und Opferbehörde nichts zu suchen. Wir haben gerade ein Skandälchen gehabt, weil klar wurde, dass Top-Nazis den Bundesnachrichtendienst aufgebaut hatte. An moralischer Entrüstung war kein Mangel. Dass die 45 Verbliebenen der Stasi in der Unterlagenbehörde wegmüssen, kann doch nicht ernstlich bezweifelt werden.
These 2:
Wo ist der Rechtsstaat eigentlich verletzt, wenn man jemanden unter Berücksichtigung seiner sozialen Belange auf eine gleichwertige Stelle versetzt? N…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. November 2011 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.
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