42 Verkäufe überwiegend neuer Artikel in 4 Wochen auf eBay = Unternehmer
am 28.08.2007 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.htmlDas OLG Zweibrücken (OLG Zweibrücken, Urteil v. 28.06.2007, 4 U 210/06) hat nun eine Entscheidung des LG Frankenthal aufgehoben, das die Unternehmereigenschaft eines eBay-Mitglieds zunächst verneint und den Antrag einer wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügung dementsprechend zurückgewiesen hatte.Der Verfügungskläger wollte dem Beklagten verbieten lassen, auf der eBay-Plattform zu verkaufen, ohne seine Identität bzw. ladungsfähige Anschrift anzugeben und ohne Verbraucher auf das Widerrufsrecht hinzuweisen.Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts ist unter anderem die Mitbewerberstellung der Beteiligten. Nach § 2 Nr. 3 UWG ist derjenige Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.Unternehmer ist wiederum nach der Legaldefinition des § 14 Abs. 1 BGB eine Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus, nicht aber, dass dieser reit seiner Tätigkeit die Absicht verfolgt, Gewinn zu erzielen (BGH NJW 2006, 2250, 2251 m.w.N.).Der Verfügungsbeklagte hatte in relativ kurzem Zeitraum zwischen dem 17. 8. und 10. 9. 2006 42 Auktionen durchgeführt, bei denen er zwar überwiegend (neue und gebrauchte) Handys, darüber hinaus aber auch neuwertige und gebrauchte Fahrräder nebst Zubehör und ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft hatte. Die Auktionspreise schwankten zwischen 1,00 € (für ein altes Rennrad und 440,00 € für einen gebrauchten VW Passat Variant). Den vom Verfügungskläger vorgelegten weiteren vom Verfügungsbeklagten in das Internet gestellten Listen ist zu entnehmen, dass der Verfügungsbeklagte jedenfalls die angebotenen Handys mehrfach …
OLG Zweibrücken: Unternehmereigenschaft & eBay-Geschäfte - Ob ein Verkäufer, der seine Waren auf elektronischem Wege anbietet, als Unternehmer einzustufen ist oder als Verbraucher private Gebrauchsgegenstände veräußert, ist bei Würdigung d
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Hanseatisches OLG: Tonnenweise Hardware - Maßgeblich für die Annahme der Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers kann auch dessen Selbstdarstellung und offensive Werbung mit dem Verkauf gleichartiger bzw. sachlich im Zusammenhang stehender
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Gewerbe (i.S.d. HGB) liegt vor, wenn eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und dies nach außen hervortritt. Diese Begriffsbestimmung findet auch im Rahmen von § 14 BGB Anwe…
Neue Entscheidung vom OLG Hamburg - Wann ist ein EBAYer gewerblich?
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Bin ich gewerblich? Diese Frage stellen sich immer wieder viele Ebay-Verkäufer. Denn wenn sie rechtlich gesehen als gewerblich gelten, dann müssen sie sich an eine Vielzahl von Vorschriften halten. Beispielsweise muss man als gewerblic…
Vorgetäuschte Privatverkäufe bei Online- Auktionen
Olpe und Recht / In der ebay- Gemeinde hat sich mitlerweile herumgesprochen, dass Verbraucher, die einen Gegenstand über ebay bei einem gewerblich handelnden Verkäufer erwerben, ein Widerrufsrecht haben. Wird der Verbraucher nicht vom Verkäufer nach der BGB- InfoV…
Unternehmerpflichten beim Verkauf einer privaten Post-Stempelsammlung über eBay?
Handakte WebLAWg / Unternehmer ist nach der Legaldefinition des § 14 BGB eine Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und…
LG Coburg: Kein Unternehmer bei eBay-Kaufrausch-Resteverkauf
Kanzlei Kremer / Um sich der Informations- und Belehrungspflichten im Fernabsatz und lästigen wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen zu entziehen, segeln viele gewerblich tätige eBay-Anbieter unter der Flagge des “privaten Verkäufers”, für den di…
