02.11.2005 Rechtsbereinigung wird fortgesetzt
Bundesjustizministerium | 2. November 2005 — Das Bundeskabinett hat heute den zweiten Zwischenbericht zur Bereinigung des Bundesrechts entgegen genommen. Der Bericht zieht ein…
Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, über 350 Gesetze und Rechtsverordnungen aufzuheben. Diese Vorschriften sind zwar formal geltendes Bundesrecht, haben jedoch heute keine praktische Wirkung mehr. Die Rechtsbereinigung ist ein Kernprojekt der Initiative Bürokratieabbau der Bundesregierung, an der alle Ressorts teilnehmen. In diesem Projekt wird das geltende Recht systematisch überprüft mit dem Ziel, vor allem alte und überholte Vorschriften zu identifizieren und aufzuheben. Die Rechtsordnung wird übersichtlicher und verständlicher, wenn sie von "toten" Normen befreit wird, die den Blick auf das maßgebliche Recht verstellen. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung erhalten einen leichteren Zugang zum Recht, weil sie die für sie maßgeblichen Normen einfacher und schneller finden können. Das Bundesministerium der Justiz hat ein Konzept für eine umfassende Rechtsbereinigung entwickelt und es den anderen Ressorts zur Verfügung gestellt. Anhand formaler Merkmale wie dem Alter einer Vorschrift oder der Verwendung vorkonstitutioneller Terminologie haben die Ressorts " einem Filter vergleichbar " den gesamten Bestand an Rechtsnormen auf überflüssige Vorschriften untersucht. Der Beschluss des Bundeskabinetts betrifft Regelungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium des Inneren (BMI), des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL). Ausgangsbasis der Rechtsbereinigung war ein Bestand von 2.066 Gesetzen mit 46.308 Einzelnormen und 3.051 Rechtsverordnungen mit 38.776 Einzelnormen (Stand 26. Februar 2003 /erster Kabinettbeschluss zum Bürokratieabbau). Im Zuständigkeitsbereich des BMI werden mit dem Gesetzentwurf 92 Gesetze und Rechtsverordnungen aufgehoben. Dies betrifft Vorschriften aus den unterschiedlichsten Fachbereichen des BMI, beispielsweise aus dem Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht, dem Staatsrecht, dem Waffenrecht oder dem Bereich der Statistik. Die Rechtsbereinigung ist ein auf Dauer angelegter Prozess. Deshalb bereitet das BMI bereits die Aufhebung von Vorschriften in weiteren Schwerpunktbereichen vor. Aus dem Bereich BMJ sollen 150 Gesetze und Rechtsverordnungen gestrichen werden "namentlich solche, die ihren Anwendungsbereich verloren haben oder deren Bezug zu anderen Vorschriften sich nur noch mit Mühe herstellen lässt. Überflüssiges Recht hat sich vor allem in Vorschriften gezeigt, die noch aus der Zeit vor der Gründung der Bundesrepublik fortgelten, und in veraltetem Übergangsrecht. Schwerpunkt ist das Verfahrensrecht. Ein zweites Gesetz für den Zuständigkeitsbereich des BMJ ist bereits in Vorbe…
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