40-Euro-Klausel: Gesonderte Vereinbarung erforderlich?

Macht ein Verbraucher im Onlinehandel von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so trägt der Händler grundsätzlich die Kosten für die Rücksendung der zurückzusendenden Ware. Lediglich bei Waren, deren Preis 40 Euro nicht übersteigt, hat der Händler die Möglichkeit, dem Verbraucher die Rücksendekosten …

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Themen: Widerrufsbelehrung , Ecommerce , Uwg , Rücksendekosten

Erschienen 25. Januar 2010 auf http://www.internetrecht-muenchen.com.

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