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§ 40 Abs. 2a AMG und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

am 10.07.2007 von http://lawgical.jura.uni-sb.de/

Es ist ein Grundsatz im Datenschutzrecht, dass eine in die Verarbeitung personenbezogener Daten erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Damit wird dem aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleiteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 ff.) Rechnung getragen. Hiernach obliegt es grundsätzlich jedem selbst darüber zu entscheiden, unter welchen Umständen er einer Verwendung seiner persönlichen Daten zustimmen möchte. Daher ist in den Gesetzen zum Datenschutz regelmäßig eine Regelung enthalten, die die Ausübung dieses Rechts sicherstellt.

Anders ist dies jedoch im Arzneimittelgesetz. Gemäß § 40 IIa Nr. 3 AMG ist die Verwendung von rechtmäßig erhobenen und gespeicherten Daten auch dann noch zulässig, wenn die Einwilligung in die Teilnahme an der klinischen Studie, in deren Zusammenhang die Daten erhoben wurden, widerrufen wurde. …

Die Wirksamkeit einer datenschutzrechtlichen Einwilligung nach §4a BDSG

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wer personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen möchte, bedarf nach §4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hierzu entweder der Erlaubnis durch ein Gesetz oder einer Einwilligung des von der Datenverarbeitung Betroffenen. In der Praxis findet m…

6 setzen, Frau Zypries

Jurabilis / Dass Frau Zypries der Auffassung ist, die Vorratsdatenspeicherung sei verfassungsrechtlich unbedenklich, wissen wir ja nun. Spannend ist allerdings, wie sie zu diesem Ergebnis kommt. Auf die Frage, ob sie durch die Vorratsdatenspeicherung das Re…

Neues Web-Portal Datenschutz und Recht

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Datenschutz und Recht heißt unser neuestes Rechts-Portal und beschäftigt sich mit der großen Welt des Datenschutzes, dem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Der Surfer findet auf den Seiten AufsÅ

Das heißt ja nur…

LawBlog / Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Deutschlandfunk: Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert. Das Bundesverfassungsgericht hat im Volkszäh…

eBay - Teledienst und Datenschutz

BERLIN BLAWG / Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 11. Januar 2006 - AZ: 7 U 52/05 – entschieden, dass eBay weiterhin die Teilnahme an den Internet-Auktionen von der Einwilligung des Kunden in die Nutzung personenbezogener Daten abhängig machen darf. Ein…

OLG Brandenburg: Datenschutzrechtliche Kopplung im Internet zulässig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Brandenburg (Urt. v. 11.01.2006 - Az.: 7 U 52/05) hatte darüber zu entscheiden, ob ein Interdienstleister den Zugang zu seinen Dienstleistungen von der Einwilligung zur Erhebung und Nutzung bestimmter personenbezogener Daten abhängig mache…

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