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40 + 20 = 50

am 29.09.2006 von http://drms.de/keineSau

Eigentlich bin ich mit dem Ergebnis ganz zufrieden. 40 Tagessätze für die Straßengefährdung, 20 weitere für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Insgesamt wird der Strafbefehl auf 50 Tagessätze lauten.
Jetzt muss nur noch das Gericht mitspielen und den Strafbefehl auch so erlassen, wie ich es mit dem Staatsanwalt …

Vorher bei http://drms.de/keineSau (Das interessiert doch wieder keine Sau...)

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