4 Jahre und 3 Monate für Parkmünzen-Veruntreuer

Der Beamte der Aachener Stadtverwaltung, dem vorgeworfen wurde, zwischen Januar 2000 und Juni 2003 eine Summe von 1,3 Mio. Euro in Parkmünzen “geklaut” zu haben, wurde am Dienstag vom Landgericht Aachen wegen Untreue in einem besonders schweren Fall zu 4 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt.

Der 39jährige hatte 16 Jahre lang bei der Stadt Aachen die Münzen aus den Parkautomaten gezählt. Den Aachener Nachrichten zufolge war er in finanzielle Schwierigkeiten geraten, nachdem sein nebenbei betriebenes Sportstudio von Einbrechern verwüstet wurde und pleite ging. Hierüber hatte er pflichtbewusst seinen Vorgesetzten bei der Stadt informiert. Dieser hatte aber lediglich eine Aktennotiz angefertigt.

Der vorsitzende Richter Heinz-Dieter Carduck hat erhebliche Nachlässigkeit auf Seiten der Stadt Aachen gesehen, welche nach der Devise “Das haben wir schon immer so gemacht” selbst nach der Euro-Einführung die Münzen aus den Parkscheinautomaten weiter zählen ließ, obwohl die Automaten ab diesem Zeitpunkt Coupons ausdruckten, von denen man die Einnahmen ablesen konnte. Die Coupons wurden im Keller gelagert und teilweise weggeworfen.

So wurden weiterhin die angelieferten Münzen von der Zählmaschine in Säckchen und diese in eine Kiste für die Abholung durch den Geldtransport gepackt. Wenn die Kiste voll war, wurde der Rest in ein Depot gelegt. Die Schutzmaßnahmen haben Einbrecher abhalten können, nicht aber das städtische Personal. Ernsthafte Kontrollen der Mitarbeiter habe es nicht gegeben. Der Angeklagte hatte freien Zugang zum Depot und bediente sich, so das Gericht, erst zaghaft, dann immer mutiger. Aufgefallen waren die Fehlbeträge erst, als der Beamte einige Zeit nicht arbeitete und die Einnahmen stark anstiegen.

Nach Auffassung des Gerichts hätte die Stadt Aachen schon viel früher darauf kommen können, dass erhebliche Beträge fehlten. Da sich auch andere ungehindert hätten bedienen können, hat das Gericht von dem Fehlbetrag von 1,3 Mio. Euro lediglich 950.000 Euro dem Verurteilten zugeschrieben.

Der Angeklagte hat vor der Urteilsverkündung ein Konzept vorgelegt, wie er den Schaden wiedergutmachen möchte.

Quelle: Aachener Nachrichten

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Themen: Landgericht

Erschienen 9. Februar 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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