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4 Jahre Haft für Geschwindigkeitsüberschreitung mit Todesfolge

am 28.02.2006 von http://www.strafblog.de

Das Strafmaß, welches das Amtsgericht Greifswald gegen den 21-jährigen Maik K. verhängte, dürfte in Deutschland wohl ziemlich einmalig in einem Verfahren gegen einen Raser im Staßenverkehr sein. Wie BILD-Online heute morgen berichtet, hat es den wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Maurer zu 4 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte nur 2 Jahre und 3 Monate Haft gefordert.

Im Sommer 2005 hatte Maik K. in Anklam (Mecklenburg-Vorpommern) den 16-jährigen Schüler Sebastian T. überfahren, wobei er er laut Gutachten statt der erlaubten 50 km/h mindestens 115 km/h fuhr.

Der Richter laut BILD zu dem Urteil: „Es müssen jetzt deutliche Zeichen gesetzt werden!“


Anmerkung: Auch wenn ich die Akten und etwaige Vorbelastungen des Angeklagten nicht kenne, ist es für mich nur schwer vorstellbar, dass das Urteil im Rechtsmittelverfahren Bestand haben wird. Die Höhe der Strafe dürfte weder spezialpräventiv noch generalpräventiv vertretbar sein und widerspricht auch dem Prinzip eines gerechten Schuldausgleichs. Gewiss, das Unfallopfer ist tot und wird es auch bleiben. Diese Unfallfolge lässt sich mit keiner wie auch immer gearteten Strafe kompensieren. Damit muss auch der Unfallfahrer für den Rest seines Daseins leben. Das kann und darf aber nicht dazu führen, dass durch ein Strafurteil ein weiteres Menschleben, nämlich das des Angeklagten, der mit 21 Jahren ja noch ein sehr junger Mensch ist und dessen Persönlichkeitsentwicklung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, zusätzlich auf überharte Weise belastet wird. Es geht nicht um ein vorsätzliches Tötungsdelikt sondern um jugendtümliche Leichtfertigkeit, die - und das ist schlimm genug - nicht unbedingt vorhersehbare fatale Folgen hatte. Im letzten Jahr wurden in Deutschland mehr als 5.000 Menschen im Straßenverkehr getötet, die niedrigste Zahl seit vielen Jahren. Im Regelfall wird bei jedem dieser Unfallereignisse ein Verkehrsteilnehmer die (Mit-)Schuld tragen. Sollen die jetzt alle jahrelang ins Gefängnis wandern? Sicher wird nicht jeder von ihnen mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit gefahren sein. Aber andere Verhaltensweisen wie Alkoholfahrten, Drängeln auf der Autobahn, unverhoffter Spurwechsel etc. wiegen vielleicht ähnlich schwer. Es ist nun mal so: Der Straßenverkehr ist gefährlich und Risiken bestehen immer. Und Menschen machen Fehler, für die sie zu Recht zur Rechenschaft gezogen werden. Aber die Kirche muss auch hier im Dorf bleiben.

Autor: RA Rainer Pohlen

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