BVerfG: Papier übergibt Stab an Voßkuhle
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Den Abschluss des Programmes bildete das Referat von Prof. Dr. Andreas Paulus, seit kurzem Richter am Bundesverfassungsgericht. Mit ihm auf dem Podium saß der Co-Autor des Beitrages, Dr. Steffen Wesche. Prof. Paulus befasst sich in seiner Eigenschaft als Mitglied des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts unter anderem mit verfassungsrechtlichen Fragestellungen in Bezug auf das Urheberrecht. Er führte aus, dass das Bundesverfassungsgericht sich ernsthaft mit urheberrechtlichen Problemlagen auseinandersetzt. Er schildert die Rechtsprechung des Gerichts und stellt hier Aspekte des Eigentumsschutzes gem. Art. 14 GG heraus. Besonders widmete er sich dem Schutz der Urheber originär digitaler schutzfähiger Werke. Am Beispiel der Entscheidung "Drucker und Plotter" machte der Referent deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht keine Superrevisionsinstanz ist und vorrangig die Fachgerichtsbarkeit dazu berufen ist, Normen auszulegen. Dabei müssten die Fachgerichte von mehreren denkbaren Auslegungsvarianten diejenige ihrer Entscheidung zugrunde legen, die mit der Verfassung vereinbar ist. Im konkreten Fall ginge es aber weniger um die Auslegung der betreffenden Norm als vielmehr um die Rüge der Nichtvorlage der zur Entscheidung gestellten Rechtsfrage an den EuGH, da hier die Norm auch vor dem Hintergrund der ihr zugrunde liegenden Richtlinie auszulegen gewesen wäre. Insoweit habe es der BGH in seiner mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidung versäumt, die Gründe, die ihn dazu bewogen haben, von einer Vorlage abzusehen, darzulegen. Prof. Paulus erläuterte, dass das Bundesverfassungsgericht nun nicht sämtliche Entscheidungen der Fachgerichte darauf überprüfe, ob bei Vorliegen einer Rechtsfrage im europarechtlichen Kontext die Vorlagepflicht gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV auch eingehalten worden sei. Auch insoweit werde das Bundesverfassungsgericht die Erwägungen des jeweiligen Fachgerichts nicht durch eigene ersetzen, sondern led…
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. November 2010 auf http://lawgical.jura.uni-sb.de/.
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