Urheberrechtsnovelle - Korb 2
Archivalia | 21. Juli 2004 — 4.) Urheberrechtsnovelle "2. Korb" - prometheus unterstützt Allianz der Wissenschaften Nach der ersten Anpassung des nationalen Ur…
Nach der Mittagspause hatten auf dem Panel neben Gastgeber Prof. Dr. Gerald Spindler, Dr. Ole Jani, Dr. Harald Müller, Carlo Scollo Lavizzari, Dr. Robert Staats und Dr. Traute Braun-Gorgon Platz genommen. Nach einer kurzen Begrüßung durch Prof. Spindler stellte Dr. Ole Jani die rechtspolitische Sicht dar. Er führte aus, dass es in der Vergangenheit gute Tradition im Bundestag war, Urheberrechtsnovellen fraktions- und parteiübergreifend zu verabschieden, diese Tradition jedoch bei der Umsetzung der Info-Soc-Richtlinie ins deutsche Recht nicht fortgesetzt wurde und eine Wiederaufnahme nicht zu erwarten steht. Bei dem nun diskutierten dritten Korb sei ein roter Faden nicht erkennbar, vielmehr handele es sich um diejenigen Dinge, die nicht im Zuge des ersten und des zweiten Korbes geregelt werden konnten. Er wies auf das 2007 in Gang gesetzte Konsultationsverfahren und die bislang über einhundert dem Bundesjustizministerium zugegangenen Stellungnahmen hin. Mit einem Referentenentwurf sei frühestens im Laufe des ersten Quartals 2011 zu rechnen. Dr. Jani führte weiter aus, dass die Interessengruppen gut daran täten, den Gesetzgeber nicht überzustrapazieren. Die in den letzten Jahren kontinuierlich aufgebaute Erwartungshaltung sei dem Klima abträglich. Es erscheine ihm angebracht, einige Grundlagenentscheidungen vor dem Hintergrund des vom Gesetzgeber gar nicht zu leistenden Schritthaltens mit dem rasanten technischen Wandel der Rechtsprechung zu überlassen. Dr. Harald Müller (Max Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg) stellte die Ziele der Allianz der Wissenschaftsorganisationen vor. Er wies insbesondere auf das Positionspapier der Allianz und die hierauf erfolgten Reaktionen hin. Nach Ansicht der Wissenschaftsallianz wirkten sich die derzeitigen urheberrechtlichen Regelungen aufgrund unzureichender Berücksichtigung digitaler Nutzungsformen innovationshemmend aus. Diese Erkenntnis würde auf weitere Arbeiten Dritter gestützt und stelle einen allgemeinen Konsens dar. Auf dieser Grundlage habe die Allianz Desiderate und Forderungen aufgestellt, von denen das Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler besonders hervorgehoben wird. Es gehe in diesem Zusammenhang nicht darum, durch die Änderung von § 38 UrhG eine neue Schranke in das Urheberrecht einzuführen, sondern die Autorenrechte zu stärken. Im Hinblick auf die verwaisten Werke präferiere man eine Schrankenlösung wie sie auch auf europäischer Ebene zu erwarten sei. Die in Aussicht stehende europäische Vorgabe könne in einem neuen § 53b UrhG ins deutsche Recht umgesetzt werden, wobei die Regelung § 46 Abs. 3 UrhG zum Vorbild nehmen könnte. Schließlich plädierte Dr. Müller für die Einführung einer allgemeinen Wissenschaftsschranke auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 3a der Richtlinie 2001/29/EG. Diese Forderung werde auch von der Kultusministerkonferenz unterstützt. Aus Sicht der Verlage nahm Rechtsanwalt Carlo Scollo Lavizzari Stellung. Im Kern seiner Betrach…
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. November 2010 auf http://lawgical.jura.uni-sb.de/.
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