4. DACH Branchenforum: Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen: Aufgabe des Staates?

Beim ersten kleinen Panel im Rahmen des 4. DACH Branchenforums im Umspannwerk Kreuzberg in Berlin ging es um die Frage, inwieweit es eine Aufgabe des Staates ist, gegen Urheberrechtsverletzungen einzuschreiten, also auf Seiten der Rechteinhaber tätig zu werden. Auf dem Podium hatten neben Marc C. Pollert, Staatsanwaltschaft Stuttgart und Dr. Andreas Manak, Namensgeber der Wiener Wirtschaftskanzlei Manak & Partner und Lektor für E-Commerce-Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien, auch Dr. Holger Enßlin, Vorstand Legal & Regulatory Affairs beim Pay-TV-Sender Sky Deutschland Platz genommen. Moderiert wurde das Panel von Dr. Matthias Leonardy (GVU). Dr. Enßlin führte aus, dass Piraterie auch für Pay-TV-Sender ein Thema ist und verwies auf die Umgehung von Schutzwehren, die in der zum Empfang der Sender benötigten Hardware angelegt sind. Diese Umgehungen wirkten sich direkt auf die Situation des Senders im Hinblick auf die Generierung der zum Erwerb von Übertragungsrechten an Großveranstaltungen benötigten Geldmittel aus. Der Schwerpunkt der Sender liege im Bereich der Technik sowie der Übersetzung technischer Vorgänge in eine juristische Sprache. Die Zusammenarbeit bei der Aufdeckung von Rechtsverletzung mit staatlichen Stellen sei gut. Dennoch fehle ein funktionierendes Sanktionsgefüge und sei es im Einzelfall äußerst schwierig, den jeweiligen Rechtsverletzer namhaft zu machen. Die privaten Anbieter würden insoweit darauf setzen, die Strafverfolgungsorgane selbst in die Technik einzuweisen. Diese Vorgehensweise sei histrorisch gewachsen und erscheine auch in Zukunft als sinnvoller Weg. Marc C. Pollert wies darauf hin, dass der Staat zwischen Urheberrechtsverletzungen in gewerblichem und in nicht gewerblichem Ausmaß differenziert. Staatliche Stellen nehmen sich aufgrund der begrenzten Handlungskapazitäten den Verletzungen in gewerblichem Ausmaß an, während für die dahinter zurückbleibenden Verstöße auf dem Privatklageweg verfolgt werden könnten. Durch die Kreierung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs der Rechteinhaber gegen die Access-Provider sei das Anzeigeaufkommen in Filesharing-Fällen ganz erheblich zurückgegangen. Ob die Polizei mit Ermittlungen in diesem Bereich überfordert sein könnte, vermochte Pollert vor dem Hintergrund der technischen Ausstattung nicht nachzuvollziehen und verwies auf seine Erfahrungen, nach denen die Ermittlungen stets sorgfältig und gründlich durch die Polizei erfolgten. Den Strafrahmen für Urheberrechtsverletzungen erachtete er als ausreichend, verwies aber auf die häufig auftretenden Beweisschwierigkeiten. Eine generalpräventive Wirkung wollte er insbesondere aus den allgemein bekannten zivilrechtlichen Folgen einer Urheberrechtsverletzung festgestellt wissen. Eine Beeinflussung staatlicher Ermittlungsorgane durch Dritte schloss er aus, auch wenn es eine gute Zusammenarbeit mit NGO gebe. Auf die von der deutschen Rechtslage abweichende Situation in Österreich ging Dr. Andreas Manak ein. Er erläuterte, das…

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Themen: Internet Und Software , Berlin , Wien , Staatsanwaltschaft , Gvu , Stuttgart , TV Sender , Sky

Erschienen 2. November 2010 auf http://lawgical.jura.uni-sb.de/.

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