4. DACH Branchenforum: Eigenverantwortung der Rechteinhaber: Kopierschutz, Abmahnung, Aufklärung

Den Abschluss der Diskussionen bildete das dritte, von Dr. Werner Müller (Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche, VAP) moderierte Panel. Es diskutierten Johannes Waldorf, einer der Namensgeber der durch Massenabmahnungen bekannten Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. und Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales im Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Johannes Waldorf erläuterte seine Auffassung wonach es sinnvoll ist, dass Rechteinhaber alle rechtlichen Möglichkeiten gegen Rechtsverletzer ausschöpfen und gegebenenfalls auch den Klageweg beschreiten. Insbesondere erachtete er den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber für sinnvoll. Er sieht das Problem von Urheberrechtsverletzungen nicht auf eine bestimmte gesellschaftliche Gruppierung begrenzt, sondern erkennt Rechteverletzer in allen gesellschaftlichen Schichten, weswegen massenhafte Rechtsverletzungen auch ein massenhaftes Vorgehen gegen diese Rechtsverletzungen erforderten. Er kritisierte, dass Verbraucherzentralen eine Beratung für 60 Euro anböten, wodurch beim Nutzer der Eindruck entstehe, er nehme bei der illegalen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten Verbraucherrechte wahr. Dieser Auffassung trat Frau Cornelia Tausch vehement entgegen. Die Vorgehensweise der Unterhaltungsindustrie habe beim zuhauf abgemahnten Endnutzer nicht nur die Akzeptanz für die Abmahnung als probates Mittel außergerichtlichen Vorgehens gegen Rechtsverletzungen schwinden lassen, sondern darüber hinaus zu einem erheblichen Sympathieverlust zu Lasten von Künstlern und Verwertern geführt. Das propagierte Ziel der Abmahner sei nicht zu erreichen. Vielmehr hätten sich im Schatten der Abmahnwellen Geschäftsmodelle entwickeln können, mittels derer unschuldigen Bürgern Schäden zugefügt werden. Als Beispiel wurde die in den letzten Wochen an zahllose Nutzer versendete E-Mail mit dem angeblichen Absender "Rechtsanwalt Florian Giese" angeführt. In der Mail wurde der Eindruck erweckt, der Adressat sei einer Urheberrechtsverletzung überführt und könne weitere Maßnahmen durch die Zahlung von 100 Euro über einen völlig anonymen ePayment-Service abwenden. Tatsächlich wurde eine Urheberrechtsverletzung nicht ermittelt, sondern diente die Mail der persönlichen Bereicherung ihres Urhebers. Tausch trat auch der Auffassung entgegen, die Verbraucherzentralen erweckten mit ihrer Beratung den Eindruck, es würden bei der illegalen Nutzung von Inhalten Verbraucherrechte wahrgenommen. Vielmehr leisteten die Verbraucherzentralen Aufklärungsarbeit gerade in den Fällen eines Fehlverhaltens. Ein Restrike-Verfahren, wie es etwa in Frankreich nach der HADOPI-Gesetzgebung vorgesehen ist, werde von den Verbraucherzentralen abgelehnt, da dieses das in Deutschland bereits sehr ausgeprägte Abmahnwesen nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen und hierüber eine vollständige Kontrol…

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Themen: Internet Und Software , Verein , Verbraucherzentrale Bundesverband

Erschienen 2. November 2010 auf http://lawgical.jura.uni-sb.de/.

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