4. DACH Branchenforum: Eigenverantwortung der Rechteinhaber: Kopierschutz, Abmahnung, Aufklärung
Den Abschluss der Diskussionen bildete das dritte, von Dr. Werner Müller (Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche, VAP)
moderierte Panel. Es diskutierten Johannes Waldorf, einer der Namensgeber der durch Massenabmahnungen bekannten Münchener Kanzlei
Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. und Cornelia
Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales im e.V. Johannes Waldorf erläuterte
seine Auffassung wonach es sinnvoll ist, dass Rechteinhaber alle rechtlichen Möglichkeiten gegen Rechtsverletzer ausschöpfen und
gegebenenfalls auch den Klageweg beschreiten. Insbesondere erachtete er den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber für
sinnvoll. Er sieht das Problem von Urheberrechtsverletzungen nicht auf eine bestimmte gesellschaftliche Gruppierung begrenzt, sondern
erkennt Rechteverletzer in allen gesellschaftlichen Schichten, weswegen massenhafte Rechtsverletzungen auch ein massenhaftes Vorgehen
gegen diese Rechtsverletzungen erforderten. Er kritisierte, dass Verbraucherzentralen eine Beratung für 60 Euro anböten, wodurch beim
Nutzer der Eindruck entstehe, er nehme bei der illegalen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten Verbraucherrechte wahr.
Dieser Auffassung trat Frau Cornelia Tausch vehement entgegen. Die Vorgehensweise der Unterhaltungsindustrie habe beim zuhauf
abgemahnten Endnutzer nicht nur die Akzeptanz für die Abmahnung als probates Mittel außergerichtlichen Vorgehens gegen
Rechtsverletzungen schwinden lassen, sondern darüber hinaus zu einem erheblichen Sympathieverlust zu Lasten von Künstlern und
Verwertern geführt. Das propagierte Ziel der Abmahner sei nicht zu erreichen. Vielmehr hätten sich im Schatten der Abmahnwellen
Geschäftsmodelle entwickeln können, mittels derer unschuldigen Bürgern Schäden zugefügt werden. Als Beispiel wurde die in den letzten
Wochen an zahllose Nutzer versendete E-Mail mit dem angeblichen Absender "Rechtsanwalt Florian Giese" angeführt. In der Mail wurde
der Eindruck erweckt, der Adressat sei einer Urheberrechtsverletzung überführt und könne weitere Maßnahmen durch die Zahlung von 100
Euro über einen völlig anonymen ePayment-Service abwenden. Tatsächlich wurde eine Urheberrechtsverletzung nicht ermittelt, sondern
diente die Mail der persönlichen Bereicherung ihres Urhebers. Tausch trat auch der Auffassung entgegen, die Verbraucherzentralen
erweckten mit ihrer Beratung den Eindruck, es würden bei der illegalen Nutzung von Inhalten Verbraucherrechte wahrgenommen. Vielmehr
leisteten die Verbraucherzentralen Aufklärungsarbeit gerade in den Fällen eines Fehlverhaltens. Ein Restrike-Verfahren, wie es etwa
in Frankreich nach der HADOPI-Gesetzgebung vorgesehen ist, werde von den Verbraucherzentralen abgelehnt, da dieses das in Deutschland
bereits sehr ausgeprägte Abmahnwesen nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen und hierüber eine vollständige Kontrol…
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