330 € für den Russpartikelfilter

Ab dem 1. September 2009 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Nachrüstung von Diesel-PKW mit Partikelminderungssystemen mit 330 €.

Entsprechende Anträge zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Diesel-Kfz werden beim BAFA ab dem 1. September 2009 entgegen genommen und bearbeitet.

Förderhöhe

Das mit Beschluss des Deutschen Bundestages zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2009 initiierte Förderprogramm sieht für den nachträglichen Einbau von Partikelminderungssystemen einen Zuschuss von 330 € vor.

Fördervoraussetzungen

Gefördert wird der nachträgliche Einbau von Partikelminderungssystemen in

Dieselfahrzeuge, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen worden sein müssen.

Um die Förderung zu erhalten, müssen die Halter der Diesel-Pkw ihr Fahrzeug

im Zeitraum vom 1. August 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 nachrüsten und bis zum 15. Februar 2010 den Einbau nachweisen.

Der Antrag muss

vom Halter des Dieselfahrzeugs. ab dem 1. September 2009 bis einschließlich 15. Februar 2010

beim BAFA gestellt werden.

Die Inanspruchnahme des Zuschusses ist ausgeschlossen, wenn für das Fahrzeug eine Steuerbefreiung nach § 3c KfzStG gewährt wird oder gewährt wurde. Hier müssen Sie rechnen, was günstiger für Sie ist: Entweder die Förderung oder die Steuerbefreiung.

Antragsverfahren

Anträge können beim BAFA ab dem 1. September 2009 bis einschließlich 15. Februar 2010 gestellt werden. Auf der Internetseite des BAFA steht ab diesem Zeitpunkt unter www.pmsf.bafa.de ein Antragsformular zur Verfügung, mit dem die erforderlichen Daten direkt an das BAFA übermittelt werden. Anschließend muss das Antragsformular ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kraftfahrzeugschein) an das BAFA gesandt werden.

Bei Fahrzeugen, die abweichend vom Verkehrsrecht nach dem Kraftfahrzeugsteuerrecht als Pkw besteuert werden (z. B. bestimmte schwere Geländewagen und Pick-Ups, Büro- und Konferenzmobile sowie kleinere Wohnmobile), ist zusätzlich eine Kopie des letzten Steuerbescheids beizufügen.

Der Antrag gilt nur dann als vollständig, wenn alle Antragsfelder ausgefüllt sind und dem ausgedruckten und unterschriebenen Antragsformular die geforderten Anlagen (in der Regel eine Kopie der Zulassungsbescheinigung) beigefügt sind. Darüber hinaus brauchen Sie keine weiteren Dokumente einreichen.

Bei Unternehmen ist zusätzlich noch die „De-minimis“-Erklärung einzureichen.

Für das elektronische Antragsverfahren erhalten Sie zunächst eine automatische Eingangsbestätigung auf ihrem Bildschirm, jedoch keine gesonderte Bestätigungs-E-Mail.

Eine Auszahlung des Zuschusses ist nur möglich, wenn auch das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular beim BAF…

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Themen: Rußpartikelfilter , Fahrzeug , Kopie , Bundesamt , Bafa , Subvention , Verbrauchssteuern , Kfz-steuer , Kfz , Rußfilter Antragsformular

Erschienen 3. August 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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