3...2...1...Meins? Vertragsschluß bei eBay
am 16.04.2005 von http://www.agit-sh.de/dur/Tobias O. Keber befaßt sich bei JurPC anläßlich einer aktuellen Entscheidung mit dem Vertragsschluß bei Online-Auktionen: eBay - Schnäppchen und Luftschlösser im Cyberspace - Die Entscheidung des AG Lahnstein im Kontext.
eBay: Schnäppchen und Luftschlösser im Cyberspace
Jurabilis / Auch angesichts der Neuartigkeit und der revolutionären Andersartigkeit des Mediums Internet behält die allgemeine zivilrechtliche Dogmatik Geltung. Hiernach gilt natürlich der Grundsatz: pacta sunt servanda aber eben auch das Anfechtungsrecht inf
Unsere tägliche eBay-Reportage gib uns heute
mepHisto-bLAWg / Mit der mittlerweile gängigen pseudoinvestigativen Berichterstattung privater Fernsehformate befaßt sich das medienrauschen aus Anlaß einer BIZZ-Reportage bei ProSieben zum Thema Schnäppchen.
3...2...1...meins!
muepe.de | weblog peter müller / Das Online-Auktionshaus eBay kann mit seinem Slogan 3...2...1...meins! nicht mehr tun und lassen was es will. Das entschied das Landgericht Hamburg in einem Eilverfahren (Az: 312 O 213/05). eBay hatte es nach Informationen der Welt (Mittwochsa...
Schnäppchen?
Jurabilis / Manche bekommen für ihre Domains bei eBay offenbar richtiges Geld. Mein Jurazentrum.de wollte bei eBay niemand zu einem anständigen Preis erwerben ...
Neue Urteile und ein neuer Aufsatz bei JurPC
advobLAWg / AG Gemünden a.M.: Unternehmereigenschaft bei Verkäufen über eBay (Urteil vom 13.01.2004, AZ: 10 C 1212/03); AG Stollberg: Anfechtung von Kaufverträgen auf der Handelsplattform eBay (Urteil vom 30.03.2006, AZ: 3 C 0535/05) OLG Stuttgart: Strafrec
BGH bestätigt Widerrufsrecht bei Internet Auktionen (eBay)
DPMS INFO / Der u.a. für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, daß Verbrauchern, die im Rahmen sog. Internet-Auktionen Waren von gewerblichen Anbietern ersteigern, bei bestimmten Vertragsgestaltungen ein Wider
LG Düsseldorf: eBay-Bewertungen
domainundrecht.de / Wer sich mit Produkten auf der Internetauktionsplattform eBay präsentiert, muss auch kritische Bewertungen hinnehmen. Dies gilt nach Auffassung des LG Düsseldorf (Urteil vom 18.02.2004 - Az.: 12 O 6/04) um so mehr, als die Bewertungsrichtlini
3...2...1...meins!
Handakte WebLAWg / Das Online-Auktionshaus Ebay kann mit seinem Slogan 3...2...1...meins! nicht mehr tun und lassen was es will. Das entschied das Landgericht Hamburg in einem Eilverfahren (Az: 312 O 213/05). Ebay hatte es schlicht versäumt, den Spruch rechtzeitig und
