§ 307 Abs. II ZPO ? Peinlich !
Ab und zu sollte man auch als Anwalt seine Textbausteine den gesetzlichen Gegebenheiten anpassen:
„... wird beantragt, gemäß § 307 Abs. 2 ZPO gegen den Beklagten ohne mündliche Verhandlung ein Anerkenntnisurteil zu erlassen, sofern ..."
Dass § 307 Abs. II ZPO schon zum o1.o8.2004 abgeschafft worden und ein Anerkenntnissteil auch ohne Antrag von Amt wegen zu erlassen ist, hat sich bis zu den Kollegen offensichtlich noch nicht herumgesprochen.
Gibt man den Namen des Kollegen bei Google ein, erscheint als erste Stelle eine Entscheidung des BVerfG:
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der vom Beschwerdeführer als verletzt bezeichneten Verfassungsrechte angezeigt. Denn die Verfassungsbeschwerde hat, selbst wenn man ihre Zulässigkeit unterstellt, keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Die angegriffene Entscheidung lässt einen Verstoß gegen den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör nicht erkennen.
Aber das ist sicherlich Zufall.
Themen: Anwalt , Google , Zpo , 307 Abs. 2 Zpo
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Erschienen 21. Oktober 2007 auf http://ra-melchior.blog.de.
1 BvR 995/06 vom 04.05.2009
BVerfG | 4. Mai 2009 — Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen…
1 BvR 1112/00 vom 14.02.2005
BVerfG | 14. Februar 2005 — Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliege…
1 BvR 1710/07 vom 17.07.2007
BVerfG | 17. Juli 2007 — Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen…
1 BvR 460/06 vom 04.05.2009
BVerfG | 4. Mai 2009 — Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen…
2 BvR 430/04 vom 27.04.2006
BVerfG | 27. April 2006 — Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Di…
1 BvR 2868/06 vom 18.12.2006
BVerfG | 18. Dezember 2006 — Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, da Annahmegründe nach § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen.…
1 BvR 2380/09 vom 01.03.2010
BVerfG | 1. März 2010 — Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Di…
2 BvR 2178/04 vom 08.12.2004
BVerfG | 8. Dezember 2004 — Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Annahmevoraussetzungen liegen nicht vor. Der Verfassungsbesc…
1 BvR 1173/08 vom 17.09.2008
BVerfG | 17. September 2008 — Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. …
2 BvR 1328/03 vom 29.07.2005
BVerfG | 29. Juli 2005 — Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht …

