§§ 303 und 304 StGB - Sachbeschädigung ab 08.09.2005
am 07.09.2005 von Lichtenrader Notizen
Im Bundesgesetzblatt 2005, Seite 2674, wurde das 39. Strafrechtsänderungsgesetz am 07.09.2005 verkündet.
Ab 08.09.2005 gelten die Vorschriften über die Sachbeschädigung (§§ 303, 304 StGB) wie folgt:
StGB § 303 Sachbeschädigung (in der ab 08.09.2005 geltenden Fassung)
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
StGB § 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung (in der ab 08.09.2005 geltenden Fassung)
(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche …
GRAFFITI STRAFBAR
LawBlog / Sprayer, aufgepasst. Ab heute, 8. September, sind Graffiti in den allermeisten Fällen strafbar. Denn § 303 des Strafgesetzbuches ist um einen zweiten Absatz ergänzt worden: StGB § 303 Sachbeschädigung (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache b…
Neufassung des § 303 StGB (Graffiti-Besprühungen)
Recht und Gesetz / Seit dem 08.09.2005 ist der neue § 303 II StGB in Kraft (Graffiti-Fall). Hiernach wird nicht nur derjenige wegen Sachbeschädigung bestraft, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört (§ 300 Abs. 1 StGB), sondern auch derjenige, …
39. Strafrechtsänderungsgesetz
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Anti-Graffiti-Gesetzentwurfstexte von Regierung und Opposition
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Strafbarkeit für Grafitti
Blickpunkt Recht & Steuern / Heute wurde im Bundesgesetzblatt das 39. Strafrechtsänderungsgesetz verkündet, das damit morgen in Kraft tritt. Hiermit unternimmt der Gesetzgeber den Versuch, dass Graffitti-Schmierereien künftig strafrechtlich leichter als Sachbeschädigung verf…
17.06.2005 Bundestag beschließt Gesetz zur besseren Graffiti-Bek
Bundesjustizministerium / Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zur verbesserten Graffitibekämpfung beschlossen. Die Neuregelung geht auf einen Entwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück. Sie ergänzt die Sachbeschädigungsdelikte der Parag…
Graffiti-Gesetz erfolgreich?!?
Anwalt bloggt / Nach einer Verlautbarung des Bundesjustizministeriums vom 4. Dezember 2007 sollen die Änderungen der §§ 303, 304 StGB die strafrechtliche Ahndung von Graffiti erheblich erleichtert haben. Seit der Neuregelung der §§ 303, 304 StGB, die die…
Graffitis als Sachbeschädigung
muepe.de | weblog peter müller / Das unerlaubte Besprühen oder Bemalen von fremdem Eigentum (Graffiti) soll als Sachbeschädigung bestraft werden. Dafür hat sich am Mittwochmorgen der Petitionsausschuss eingesetzt und die entsprechende Eingabe mit der Mehrheit der Koalitionsabgeor…
Graffitis als Sachbeschädigung VI
muepe.de | weblog peter müller / Ab heute gelten die neuen Strafvorschriften, nach denen Graffitis als Sachbeschädigung geandet werden. Die ab heute geltenden §§ 303, 304 StGB finden sich hier, weitere Berichte zum Thema hier. [Info via LawBlog und LN]…
Blenden einer Blitzanlage als Sachbeschädigung
mindermeinung.de / beck-online berichtet über das Urteil des OLG München vom 15.05.2006 (Az.: 4 St RR 53/06) zum Blenden einer Verkehrsblitzanlage. Folgt man der Rechtsauffassung des Vierten Strafsenates des OLG, kommt eine Strafbarkeit wegen Urkundendelikten nicht…
