30.06.2005 Zypries: Reform muss Rechtsstaatlichkeit sichern und
am 30.06.2005 von http://www.bmj.de
In der Debatte über die sogenannte „Große
Justizreform“ fordert Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries, die Abläufe in der Justiz so zu reformieren, dass
Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die in und mit der Justiz
Arbeitenden Verbesserungen unmittelbar spüren.
„Zügige Rechtsgewährung ist ein Markenzeichen des
Rechtsstaats, sie sichert den Rechtsfrieden in der Gesellschaft.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss die Justiz zunächst
ihre Binnenorganisation weiter verbessern und sich noch stärker
am Dienstleistungsgedanken orientieren. Zu einer leistungsfähigen
Justiz gehören effiziente Ablauforganisation, sachgerechter
Personaleinsatz, flächendeckender Einsatz von EDV zur
Rationalisierung und Beschleunigung von Abläufen sowie moderne
Qualtitätssicherungsmechanismen.
In einem weiteren Schritt ist der Gesetzgeber gefordert, die
notwendige Leistungsstärke und Zukunftsfähigkeit der Justiz durch
Verfahrensvereinfachungen und mehr Transparenz langfristig zu
sichern. Veränderungen in diesem Bereich müssen sich aber immer
an dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit messen lassen“, sagte
Brigitte Zypries.
Die Bundesregierung hat bereits in der vergangenen
Legislaturperiode Vorschläge für eine weitergehende Reform
unterbreitet, die von den Ländern mehrheitlich abgelehnt wurden.
„Deshalb ist es zunächst erfreulich, dass die Länder nun
offenbar ihre ablehndende Haltung aufgeben. Oberstes Gebot bei
den Reformüberlegungen bleibt für mich aber, effektiven
Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. Das gilt in
besonderem Maß bei Grundrechtseinschränkungen wie im Strafrecht
oder im Zwangsvollstreckungsrecht. Deshalb ist mit mir eine
Beschneidung des Rechtschutzes gegen mehr als die Hälfte aller
ausgeurteilten Geldstrafen, wie sie die …
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