30.000 Euro Geldstrafe und 10 Monate Fahrerlaubnissperre für Trunkenheitsfahrt

Der Fußballbundesligaspieler Moses Sichone von Alemannia Aachen hat wegen einer Trunkenheitsfahrt einen Strafbefehl über 30.000 Euro erhalten. Außerdem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung von 10 Monaten verhängt. Laut rp-online war Sichone am 17. Januar 2007 nach einem Besuch in einer Szenekneipe mit seinem Pkw in einen Gartenzaun gefahren. Eine Blutprobe soll einen Blutalkoholwert von 1,6 Promille ergeben haben. Der zuständige Oberstaatsanwalt Deller soll gegenüber dem Kölner EXPRESS den Erlass eines Strafbefehls bestätigt haben. Den oben angegebenen Promillewert wollte er allerdings nicht bestätigen. Jedenfalls sei dieser aber so hoch gewesen, dass von absoluter Fahrtüchtigkeit ausgegangen werden müsse. Der Grenzwert hierfür liegt nach der Rechtsprechung bei 1,1 Promille. Ganz bedeutungslos ist die Frage, ob tatsächlich 1,6 Promille erreicht wurden, nicht. Nach geltender Erlasslage ist nämlich auch bei einem Ersttäter vor der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund auch "Idiotentest" genannt, durchzuführen, wenn ein Promillewert von 1,6 erreicht oder überschritten wird. Sichone kann jetzt gegen den Strafbefehl binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Tut er das nicht, wird der Strafbefehl rechtskräftig und hat die Wirkung einer Verurteilung. Andernfalls wird demnächst eine Hauptverhandlung stattfinden. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Geldstrafe
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 27. März 2007 auf http://www.strafblog.de.

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