Vergütung, Vorschuss oder was?
LawBlog | 30. November 2009 — Die Ex-Mandantin klang bestimmt. “Sie haben gesagt, ich kriege meine 50 Euro zurück, wenn es nicht zum Prozess kommt.” Äh, ja. …
Ich habe es Ihnen ja versprochen. Es kommen heute noch ein paar Zahlen mehr.
Hier also die 3000. Der Kommentar zur Zahl(ung) des Tages .
Ich weiss ja nicht wie SIE das sehen. Aber sagen wird es mal so: Ein Beitrag von 3000 Euro dafür, dass ich dafür an einer Veranstaltung teilnehme und den anderen Gästen und Teilnehmern etwas Nettes oder Interessantes erzähle , ja, den gab es auch schon, ist nicht die Regel, mein Honorar liegt meist ein biiiisschen darunter. Honorare für Vortragstätigkeiten zwischen 500 und 2500 und eben auch schon mal so um die 3000 Euro je nach Fachgebieten sind aber keineswegs unüblich. Spesen exclusive und separat.
So gesehen, ist es nachgerade ein Schnäppchen, wenn man also an meiner Stelle und anstelle meiner wirklich winzigen Wenigkeit und Unbedeutsamkeit dafür sogar nach dem Modell „Rent a President“ sozusagen die Sahnehäubchen der respräsentativen Organe unserer Gesellschaft und Demokratie für einen Abend oder einen netten Termin unter mehr oder weniger Freunden – in any sense – bekommen kann. Der dann dort ein bisserl nett mit den Menschen redet, gemeinsam ein hübsches Essen geniesst und launig eine kleine Ansprache hält.
EINEN Unterschied aber gibt es dann doch: Wenn ICH für die Teilnahme an einer Veranstaltung ein Honorar wie die genannten Beträge bekomme, dann arbeite ich dafür. Ein Beispiel: Vortrag bei Pharmakongress, Symposium, Schulung von Mitarbeitern, etc. Vorher : Arbeit beim Ausarbeiten eines Fachvortrages, Recherche, Aktuelles für das Thema und den Veranstalter je nach Themenbereich, arbeite mich zB bei Vorträgen zu bestimmten Arzneimitteln nicht nur in die juristischen Fragen dazu spezifisch für das jeweilige Präparat, für vergleichbare Originale der Konkurrenz, ebenso wie der Generika / Nachahmerpräparate, in die Vorteile und Risiken der Wahl zwischen beiden bei ärztlicher Wahl der Verordnungsweise, der Erstattungsfähigkeit, der versicherungsrechtlichen und haftungsrechtlichen Aspekte, zT bis in pharmakologische Details der Studien vor und nach der Zulassung ein uvam. Ich weiss dann, wovon ich rede. Fachlich. Nicht nur juristisch. Sondern auch pharmakologisch. Medizinisch. Usw. Und das Ergebnis und der Vortrag, Moderation und Diskussion auch von Vorträgen anderer ggf. je nach Auftrag und Vortrag ist beim Termin dann der Kern, der Honorar verdient macht. Charmante, nette Präsentation, sachliche und interessante Diskussion danach und im Rahmen der übrigen Veranstaltung ist „garni“. Und die Nacharbeit, das Aufarbeiten der aufgetretenen Fragen und Zusatzaspekte gehört – je nachdem, ob Vorträge dann auch veröffentlicht und vom Veranstalter als Mansukript dazu gewünscht werden, nicht selten dazu. Je nach Vereinbarung und Preis. Und für manche Vereinigungen (zB auf Patientenseite) habe ich abgesehen von den anfallenden Anreisekosten auch schon pro bono manches Mal Vorträge gehalten.
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. Januar 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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