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300 mal Falschparken gibt einmal Entzug der Fahrerlaubnis

am 24.05.2007 von http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de

Auch geringfügige Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel Parkverstöße, können Zweifel an der Fahreignung begründen und einen Entzug der Fahlerlaubnis nach sich ziehen. Mit dieser Begründung wies das Verwaltungsgericht Berlin den Eilrechtsschutzantrag einer Frau ab, deren Führerschein wegen 300 Parkverstößen in drei Jahren eingezogen wurde (VG Berlin, Beschluss vom 09.05.2007, Az.: VG 11 A 247.07).

Quelle: Beck Aktuell

Den Entzug der Fahrerlaubnis halte ich nicht zwingend für bedenklich. Wohl aber stellt sich mir die Frage, ob und wie die Behörden die “Datensammlung” über die Falschparkerei rechtmäßig angelegt haben. Schließlich werden solche Verstöße regelmäßig nicht im Verkehrszentralregister eingetragen.

Es bliebe wohl allein die (rechtmäßige!) Möglichkeit, daß die Falschparkerin die Knollen nicht bezahlt hat und dadurch die Bußgeld-Verfahren bis zum Ablauf der Verjährungszeit (2 Jahre) offen gehalten und gesammelt wurden. Da im entschiedenen Fall jedoch drei Jahrgänge betroffen waren, scheint es …

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