3 Promille = Führerschein weg?
am 26.08.2008 von http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell
Das Oberverwaltunsgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass selbst bei übermäßigem Alkoholkonsum der Führerschein nicht automatisch entzogen werden darf, sondern nur bei Trunkenheit mit Bezug zum Straßenverkehr oder im Falle einer Alkoholabhängigkeit (Az: 10 A 10062/07.OVG).
Im vorliegenden Fall hatte ein Gastwirt geklagt, der bei einem Streit in seiner Wohnung seiner Stieftochter grundlos ins Gesicht geschlagen haben soll. Die herbeigerufene Polizei hatte bei ihm einen Alkoholwert von drei Promille festgestellt. Daraufhin holte die Verkehrsbehörde ein verkehrsmedizinisches Gutachten ein und entzog dem Gastwirt seinen Führerschein. Der klagte gegen diese Entscheidung und bekam (erst) in zweiter Instanz Recht.
Das Gericht argumentierte, die Fahrerlaubnis dürfe nur demjenigen entzogen werden, der …
OVG: Übermäßiger Alkoholkonsum führt nicht automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis
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Kein Führerscheinentzug trotz übermäßigem Alkoholgenuss mit 3,0 Promille
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