3. Klausur (Zivilrecht) Herbst 2008 BW

Aufgabenstellung: gerichtliche Entscheidung (Urteil) mit sämtlichen Nebenentscheidungen Besonderheiten: Zwangsvollstreckungsrecht Einzelheiten: Ein Kindergarten, der von einem organisatorisch selbständigen Teil eines bundesweit agierenden Vereins betrieben wird, möchte anbauen, sieht sich daran aber durch einen gerichtlichen Vergleich mit der Nachbarschaft aus den 1960er Jahren gehindert. Dort wurde vereinbart, daß im Abstand von 20 Metern zu den jeweiligen Nachbargrundstücken keine Gebäude errichtet werden dürfen. Für den jetzt in Angriff genommenen Anbau (bisheriger Aufwand rund 200.000 €) existiert eine bestandskräftige Baugenehmigung mit einer Befreiung von baurechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen. Ein Teil des Anbaus steht bereits; er liegt an einer Seite näher als 20 Meter an der Grundstücksgrenze der Nachbarn. Der Kindergarten hat versucht, mit allen Nachbarn ins Einvernehmen zu kommen. Einer hat zugestimmt, zwei andere haben mit Hinweis auf den Vergleich angekündigt, dagegen vorgehen zu wollen. Von diesen wiederum befindet sich nur einer auf der Seite, auf der der vereinbarte Abstand nicht eingehalten wird. Im Original-Sachverhalt war eine Skizze dabei, die die Lage der einzelnen Grundstücke zeigte. "3. Klausur (Zivilrecht) Herbst 2008 BW" vollständig lesen

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Themen: Kindergarten , BW

Erschienen 15. Juni 2008 auf http://www.sartorienfelder.de.

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