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3. Klausur (Zivilrecht) Herbst 2008 BW

am 15.06.2008 von http://www.sartorienfelder.de

Aufgabenstellung: gerichtliche Entscheidung (Urteil) mit sämtlichen Nebenentscheidungen

Besonderheiten: Zwangsvollstreckungsrecht

Einzelheiten: Ein Kindergarten, der von einem organisatorisch selbständigen Teil eines bundesweit agierenden Vereins betrieben wird, möchte anbauen, sieht sich daran aber durch einen gerichtlichen Vergleich mit der Nachbarschaft aus den 1960er Jahren gehindert. Dort wurde vereinbart, daß im Abstand von 20 Metern zu den jeweiligen Nachbargrundstücken keine Gebäude errichtet werden dürfen.

Für den jetzt in Angriff genommenen Anbau (bisheriger Aufwand rund 200.000 €) existiert eine bestandskräftige Baugenehmigung mit einer Befreiung von baurechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen. Ein Teil des Anbaus steht bereits; er liegt an einer Seite näher als 20 Meter an der Grundstücksgrenze der Nachbarn. Der Kindergarten hat versucht, mit allen Nachbarn ins Einvernehmen zu kommen. Einer hat zugestimmt, zwei andere haben mit …

Grenzabstand für eine Sauna

Rechtslupe / Eine Sauna mit Holzofen darf (in Rheinland-Pfalz) nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt nur betrieben werden, wenn ein Abstand von mindestens 3 m zum Nachbargrundstück eingehalten wird. In dem jetzt vom VG entschiedenen Fall hatte der…

Asssssssorexamn Nieder*hick, Schampanje 10/2006: Klausur ZG

Jurabilis / Klausur mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem ZivilrechtAsssssssorexamn Nieder*hick, Schampanje 10/2006: Klausur ZG vollständig lesen…

8. Klausur (Öffentliches Recht) Herbst 2008 BW

Sartorienfelder / Aufgabenstellung: Gutachten über eingelegten Widerspruch; Tenorierung eines Widerspruchsbescheids im Erfolgsfall mit allen Nebenentscheidungen, wobei diese zu begründen sind. Besonderheiten: Die Klausur teilte den Sachverhalt in umgekehrter R…

Schadensersatz wegen fehlerhafter Baugenehmigung

Rechtslupe / Wird eine rechtswidrig erteilte Baugenehmigung später (etwa auf Betreiben eines Nachbarn) wieder aufgehoben, so steht dem verhinderten Bauherrn für seine zwischenzeitlichen Aufwendungen ein Schadensersatzanspruch zu. Mit dieser Begründung bejahte…

4. Klausur, Examen Hessen Sept. 2006

Obiter Dictum / Zum Sachverhalt der (Wirtschafts-)Klausur muß ich nicht mehr viel sagen. Es handelte sich bei dieser nämlich um eine Aufgabe, die in Berlin bereits im Juni geschrieben wurde, dort allerdings als normale zivilrechtliche Klausur. Alexander hat bei ju…

5. Klausur (Strafrecht) Herbst 2008 BW

Sartorienfelder / Aufgabenstellung: Gutachten zu materiellen und verfahrensrechtlichen Fragen; Entwürfe von Anträgen an den Ermittlungsrichter Besonderheiten: Aufgrund der Vielzahl von Problemen zeitlich praktisch nicht zu bewältigen. Einzelheiten: Ein im Ko…

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