3 Jahre und 9 Monate Haft für Handel mit Todescocktails
Das Landgericht Wuppertal hat einen 23-jährigen Mann, der über das Internet tödliche Medikamentencocktails an selbstmordwillige Abnehmer verkauft hat, wegen Verstoßes gegen das Arzeimittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten sowie zu 6.880 Euro Geldstrafe verurteilt, berichtet rp-online. 16 Fälle des unerlaubten Handels mit Arzneimitteln stellte die Strafkammer fest. Mindestens zwei der Kunden des Angeklagten sind nach den Urteilsfeststellungen nach Einnahme der Cocktails gestorben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren gefordert. Der Angeklagte hatte seine Taten in seinem letzten Wort bedauert. Er sei zu der Entscheidung gekommen, dass es nicht richtig sei, andere Menschen bei ihrem geplanten Suizid zu unterstützen. Er werde damit leben müssen, dass einige Suizidversuche erfolgreich waren und wolle sich entschuldigen. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER
Kommentare zu "3 Jahre und 9 Monate Haft für Handel mit Todescocktails":
Meine Freundin hat mich auf diese Seite draufhingewiesen weil es sie sehr mitgenommen hat sie erklärte mir nach einem Einkaufsbummel warum sie so besorgt sei . Außerdem meinte sie es gibt ein Bild von der Kleinen aber ich seh hier kein Bild ist ja auch egal .
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