Steuern und behinderungsbedingte Ausbildungskosten
iuswanze | 10. Februar 2012 — Als mit dem Beruf zusammenhängende Weiterbildungskosten sind nur solche Kosten steuerlich abziehbar, die im Rahmen des bereits erl…
Der Sohn (*1988) der Beschwerdeführer leidet ab einem von der IV anerkannten Geburtsgebrechen (infantiles psychoorganisches Syndrom, POS). Die Beschwerdeführer beantragten die Kosten für den Besuch einer privaten Handelsschule für die Ausbildung ihres Sohnes zum Kaufmann zum Abzug zuzulassen. Die Kosten wurden vom BGer nicht zum Abzug zugelassen, weder als Weiterbildungskosten noch als behinderungsbedingte Kosten. Aus dem Entscheid: Die Kosten für die Handelsschule waren keine Weiterbildungs-, sondern Ausbildungskosten und deshalb als Lebenshaltugnskosten nicht abzugsfähig. Der Sohn absolvierte er eine kaufmännische Ausbildung und erwarb im Jahr 2006 das Handelsdiplom VSH und im Jahre 2007 das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Kaufmann mit erweiterter Grundbildung. Es ging dabei um die gewöhnliche (ordentliche) Ausbildung im Rahmen einer Handelsschule. (E 2.1 und 2.2). Zu prüfen war weiter der Abzug der Ausbildungskosten als behinderungsbedingte Kosten: Als Mensch mit Behinderung gilt eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- oder fortzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG 2 I). Die Abzugsfähigkeit von Kosten setzt voraus, dass diese als direkte Folge einer Behinderung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 BehiG anfallen. Auf die Therapie oder Therapiefähigkeit kommt es nicht an; es geht nicht um die Beseitigung oder Milderung des Gebrechens. Das BehiG bezweckt vielmehr die soziale und berufliche Integration trotz Gebrechen. (E. 3.2) Aus dieser Sicht ist zu beurteilen, ob die zum Abzug beantragten Kosten einer Massnahme zur Integration von körperlich, geistig und psychisch behinderten Menschen in die Gesellschaft dienen oder nicht. Zu beachten ist, dass solche Kosten - gleich wie auch die Abzüge für Krankheitskosten - von den Lebenshalt…
» Vollständiger ArtikelErschienen 10. Februar 2012 auf http://www.swissblawg.ch.
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