2C_557/2007: Fehlende neue Tatsachen im Nachsteuerverfahren
am 02.04.2008 von http://vasella.blogspot.com/Eine Darlehensgeberin versteuerte eine Darlehensforderung als Vermögen; den Zinsanspruch schlug sie jeweils zum Vermögen, ohne ihn als Einkommen zu deklarieren. Sie wurde in den Perioden 2001-2003 entsprechend veranlagt. Im Veranlagungsverfahren 2004 stellte die Steuerbehörde fest, dass kein Zinsertrag deklariert worden war, und forderte Nachsteuern. Diese Forderung ist unberechtigt, wie das BGer mit Bezug auf die Bundes- wie die Kantons- und Gemeindesteuern feststellt.Angesichts der in die Augen springenden Falschdeklaration seitens der über siebzigjährigen Beschwerdeführerin hätte die Steuerbehörde bei gehöriger Sorgfalt schon im ordentlichen Veranlagungsverfahren einschreiten und die nicht deklarierten Zinserträge aufrechnen müssen. Darlehen werden in der Regel nicht zinsfrei gewährt, und die Erhöhung um nicht nachvollziehbare Beträge von Jahr zu Jahr hätte …
5A_498/200: Umgekehrter Durchgriff auf Familienstiftung
Blawg von David Vasella / Im Rahmen eines Betreibungsverfahrens gegen eine natürliche Person für Steuerschulden bezogen die kantonalen Instanzen auch das Vermögen einer vom Schuldner errichteten Familienstiftung in das Vollstreckungssubstrat mit ein. Das BGer schützt dies…
Steuerbehörde um 38 Milliarden „erleichtert”
Handakte WebLAWg / Ein falscher Mausklick und schon war es passiert: Ein Techniker der Steuerbehörde in Alaska hatte auf einen Schlag 38 Milliarden Dollar eines Fonds gelöscht. Erst nach neun Monaten Arbeit und Kosten von 200.000 Dollar sind die Daten nun wieder herg…
Metallica
RA-Blog / Die jungen Eltern Michael und Karolina T. aus Schweden haben Streit mit der Steuerbehörde. Dort müssen, wie bei uns im Standesamt, die Neugeborenen registriert werden. Der zuständige Beamte weigert sich aber standhaft, den Namen der 6 Monate…
Zivilrecht allgemein: Basiszins ab 01.07.2007 auf 3,19 Prozent erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…
Zivilrecht allgemein: Basiszins ab 01.07.2007 auf 3,19 Prozent erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…
Wiedereinsetzung und Ausschlußfrist
Blickpunkt Recht & Steuern / Einem Steuerpflichtigen, der die Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung versäumt hat, weil er sie ohne Verschulden nicht kannte, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Hierdurch hat der BFH die erheblichen Härten, die mit…
