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2C_537/2007 (amtl. Publ.): Firmeneigene, durch Dritte betriebene Tankstellen keine Betriebsstätten

am 06.11.2008 von http://vasella.blogspot.com/

Shell betreibt firmeneigene Tankstellen (Company Stations) und Tankstellen im Eigentum des Betreibers (Dealer Stations). Wie das BGer entschied, sind erstere keine Betriebsstätten der Shell. Zwar hat Shell das Eigentum an den betreffenden Einrichtungen, doch: (...)sie kann über Letztere jedoch nicht mehr nach Belieben verfügen, weil die Nutzungsberechtigung den Tankstellenbetreibern, mithin anderen Rechtsträgern, zukommt. Steht eine Geschäftseinrichtung zwar im Eigentum eines Unternehmens, verfügt über sie aber ein anderer für eigene Zwecke (also nicht für solche der Eigentümerin), so liegt keine Betriebsstätte des betreffenden Unternehmens vor. (...) Auch wenn kein spezifisches Nutzungsentgelt vereinbart wurde, enthält der Shell Service-Stations Vertrag zweifellos Elemente eines Miet- oder Pachtvertrags (mithin einer Gebrauchsüberlassung), so …

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