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2C_116/2007 und 2C_396/2007: Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung? (PPP, öff. Beschaffungsrecht; hier verneint)

am 19.11.2007 von http://vasella.blogspot.com/

Das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist restriktiv zu beurteilen. Das BGer stellt bei dieser Frage u.a. auch darauf ab, ob andere Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Hier, im Bereich der öffentlichen Beschaffung, steht bei kantonalen Submissionen die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zur Verfügung; bei Vergebungen durch Bundesorgane, die dem Beschaffungsrecht unterstehen, kann das Bundesverwaltungsgericht angerufen werden (BoeB 27 I).Das BGer anerkennt als grundsätzlich allenfalls die Frage, ob und wieweit Verträge über öffentliche Beschaffungen, in denen der private Partner zugleich als Abnehmer von nicht unter das öffentliche Beschaffungsrecht fallenden Sachleistungen des Gemeinwesens auftritt, überhaupt dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstehen.Diese Frage war hier (es ging um die Überbauung des Areals Tischmacherhof) aber bereits …

Anwendung von kantonalem Recht ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

KunzOBlog / In einem Verfahren betreffend Staatshaftung wegen mangelhafter ärztlicher Behandlung hielt das Bundesgericht fest, dass die Frage, wie kantonales Recht auszulegen sei, keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung i.S.v. Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG…

Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

KunzOBlog / Eine Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht (Art. 72 ff. BGG) ist bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bekanntlich auch unter der Streitwertgrenze von üblicherweise CHF 30000 zulässig ist, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher…

Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung i.S.v. Art. 74 BGG

KunzOBlog / Was eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von Art. 74 BGG ist, welche - auch unter dem üblichen Streitwert - eine Beschwerde zulässig macht, weiss man zwar auch nach dem heute online gestellten Urteil des Bundesgerichts (Urteil v…

Heureka: Die Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

KunzOBlog / Das Bundesgericht hat in einem heute online gestellten Urteil (soweit ersichtlich) erstmals bejaht, dass eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung i.S.v. Art. 74 Abs. 2 BGG vorliege. Konkret ging es um die Frage, ob Mietstreitigkeiten auch…

BVerwG 5 B 68.05

Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gerichtete Beschwerde der Klägerin ist nicht begründet.1 Die nach Auffassung der Klägerin grundsätzlicher Klärung bedürftige Frage,2 w…

BVerwG 6 B 45.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 21. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Grundsät…

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