29.12.2005 Vervierfachung der Ausbildungsplätze, Zypries kündigt
am 29.12.2005 von http://www.bmj.de
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat eine weitere
Steigerung der Ausbildungsplätze in ihrem Geschäftsbereich
(Bundesgerichte, Deutsches Patent- und Markenamt, und die
Generalbundesanwaltschaft) angekündigt. Im Zeitraum von November
2003 bis Oktober 2005 wurde die Zahl der Ausbildungsverhältnisse
bereits von 34 auf 141 erhöht. Dies entspricht einer Steigerung
von 415 Prozent.
Das Bundesministerium der Justiz bildete im Jahr 2005 21 junge
Menschen zu Fachangestellten für Bürokommunikation aus. Die
Ausbildungsquote der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
lag damit zum Stichtag 15. Oktober 2005 bei 7,26 Prozent. Auch
der Generalbundesanwalt, das Deutsche Patent- und Markenamt sowie
die Bundesgerichte haben viele Berufsanfänger beschäftigt: Bei
ihnen allen lag die Ausbildungsquote über 7 Prozent - mit
Ausnahme des Bundesgerichtshofes, der erst seit 2004 ausbildet
und gleichwohl bereits eine Quote von 6,5 Prozent erreichte. Ich
freue mich, dass wir so vielen jungen Männern und Frauen die
Chance bieten können, einen Beruf zu erlernen. Eine vernünftige
Ausbildung ist schließlich die wichtigste Voraussetzung, um sich
auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten. Eine Ausbildungsquote von 7
Prozent in unserem Geschäftsbereich kann sich sehen lassen - wir
haben unser selbst gesetztes Ziel erreicht. …
Zahl der Ausbildungsplätze steigt weiter
Bundesjustizministerium / Das Bundesjustizministerium und sein Geschäftsbereich bilden mehr junge Menschen aus als im Jahr zuvor. Nachdem sich die Zahl der Ausbildungsverhältnisse von 2003 bis 2005 bereits von 34 auf 141 erhöhte, wird es im Ausbildungsjahr 2006 vorau…
Zivilrecht allgemein: Basiszins ab 01.07.2007 auf 3,19 Prozent erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…
Zivilrecht allgemein: Basiszins ab 01.07.2007 auf 3,19 Prozent erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…
Zivilrecht allgemein: Berechnung von Verzugszinsen ab dem 01.01.2007
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…
Zivilrecht allgemein: Basiszinssatz ab 1.1.2008 auf 3,32% erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Zum 01.01.2008 ist der Basiszinssatz erneut erhöht worden und beträgt nu…
Zivilrecht allgemein: Basiszinssatz ab 1.1.2008 auf 3,32% erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Zum 01.01.2008 ist der Basiszinssatz erneut erhöht worden und beträgt nu…
