29.04.2005 Besserer Schutz bei Schäden im Luftverkehr
am 29.04.2005 von Bundesjustizministerium
Ab dem 30. April 2005 wird der Opferschutz im Luftverkehr weiter verbessert. Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber sind ab diesem Tag verpflichtet, für Unfälle mit Luftfahrzeugen eine Haftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen abzuschließen:
- Haftung für Fluggäste: ca. 300.000,- Euro je Fluggast, - Haftung für Reisegepäck: ca. 1.200,- Euro je Fluggast, - Haftung für Güter: ca. 20, 5 Euro je Kilogramm, - Haftung für Schäden Dritter: Staffelung nach Gewicht des Luftfahrzeugs (ca. 900.000 bis ca. 840 Mio. Euro)
Die Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union haben jetzt bei Unfällen in der zivilen Luftfahrt einen einheitlichen und angemessenen Mindestversicherungsschutz. Nachdem wir vor einem Jahr das Schadensersatzrecht im internationalen und nationalen Luftverkehr verbessert haben, sorgen wir jetzt dafür, dass die Opfer ihre Ansprüche im Schadensfall auch tatsächlich realisieren können, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Bereits seit Sommer letzten Jahres gilt im internationalen und nationalen Luftverkehr eine wesentlich verbesserte Haftung für Passagier- und Güterschäden. Am 28. Juni 2004 sind das Montrealer Übereinkommen, die EG-Verordnung Nr. 889/2002 und das Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr in Kraft getreten.
Jetzt treten die EG-Verordnung Nr. 785/2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber und das Gesetz zur Anpassung luftversicherungsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Die EG-Verordnung vereinheitlicht die Anforderungen an die Versicherung für die Haftung von Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreibern europaweit, damit die Ansprüche im Schadensfall nicht ins Leere laufen. Die Vorschriften …
Besserer Schutz bei Schäden im Luftverkehr
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Bessere Haftung im Luftverkehr zu Beginn der Urlaubszeit
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Mehr Rechtsklarheit im Internationalen Privatrecht
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mindermeinung.de / Die Europäische Kommission plant, unter dem Titel Rom II eine weitere Verordnung zur Vereinheitlichung der nationalen Kollisionsvorschriften zu erlassen, diesmal für außervertragliche Schuldverhältnisse. Nach der Verordnung Rom I, welche das Vert…
Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen
RA J. Melchior, Wismar / Am 1. März 2007 tritt die Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25. April 2006 in Kraft. Die Neuregelung enthält de…
Neues vom Gesetzgeber. Heute: Die Pflanzkartoffelverordnung
mindermeinung.de / Wieder einmal hat der Gesetzgeber einem armen Studenten den Tag gerettet. Mit der Neufassung der Pflanzkartoffelverordnung, BGBl. 2004 I, S. 2919ff. vom 26. November 2004. Heute gefunden bei der Recherche im Zeitschriftenlesesaal der Universitätsbi…
